Es ist unzulässig, die Absicht der Nachholung von Gebeten mit der Absicht des Tarâwîh-Gebets zusammenzufassen
Fatwâ-Nummer: 40770

  • Fatwâ-Datum:19-2-2018
  • Bewertung:

Frage

As-Salâmu Alaikum! Darf ich das Tarâwîh-Gebet mit der Absicht beten, die verpassten Gebete nachzuholen, bei gleichzeitiger Absicht zum Tarâwîh-Gebet? Ist dies auch im nächtlichen (Ramadân-)Gebet und den Sunna-Gebeten möglich? Möge Allâh Sie mit dem Besten belohnen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Du darfst die Absicht der Nachholung von Gebeten nicht mit der Absicht des Tarâwîh-Gebets zusammenfassen. Die Gelehrten haben gesagt, dass es eine Bedingung für das Zusammenfassen zweier ritueller Handlungen (Ibâdât) in einer Absicht ist, dass sie entweder

 

-         ineinandergreifen können, wie Ghusl (rituelle Ganzkörperwaschung) für das Freitagsgebet und Ghusl wegen ritueller Unreinheit und Ghusl wegen der Periode,

 

-         oder dass eine der beiden nicht eigenständig beabsichtigt ist, wie das Gebet zur Begrüßung der Moschee mit dem Pflichtgebet.

 

Aber das Zusammenfassen der Absicht zweier eigenständig zu beabsichtigenden Gebete wie das Mittagsgebet und das Tarâwîh-Gebet ist nicht möglich, weil beide unabhängige rituelle Handlungen sind, die nicht ineinandergreifen.

 

Dies betrifft ebenfalls das nächtliche (Ramadân-)Gebet, die Sunna-Gebete und andere freiwillige Gebete.

 

Wir möchten die Fragende darauf hinweisen, dass einige Gelehrte der Meinung sind, dass derjenige, der eine Pflicht (Gebet oder Fasten) nachzuholen hat, sich nicht mit freiwilligen Handlungen beschäftigen darf, bis er seine Pflicht nachgeholt hat. Der malikitische Rechtsgelehrte Al-Achdarî sagte: „Wer eine Pflicht nachzuholen hat, verrichtet keine freiwilligen Handlungen.“

 

Zusammenfassend ist zu sagen, dass es nicht erlaubt ist, die Absicht des nachzuholenden Gebets mit der Absicht des Tarâwîh-Gebets, des nächtlichen (Ramadân-)Gebets und der Sunna-Gebete in einem Gebet zu vereinen. Ebenso hast du alle freiwilligen Gebete zu unterlassen, mit Ausnahme des Witr-Gebets und Gebeten wie dem Festgebet, um dich mit der Nachholung der Gebete zu beschäftigen, die du noch in deiner Schuld hast.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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