Sünde ist kein Grund, keine guten Taten mehr zu verrichten Fatwâ-Nummer: 40781
- Fatwâ-Datum:7-11-2018
- Bewertung:
Wenn ich manche Leute, die ich kenne, frage, warum sie nicht den Qurân lesen, antworten sie: „Wenn du den Qurân liest und Musik hörst, dann verfluchen die Qurân-Verse dich und die Bonuspunkte für die Qurân-Verse, die du gelesen hast, werden durch Missetaten ersetzt.“
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das Hören von für harâm erklärten Liedern ist zwar eine Sünde, aber diese kann kein Entschuldigungsgrund dafür sein, dass es jemand unterlässt, Handlungen des Gehorsams zu verrichten. Denn Allâh der Erhabene sagt:
„Wahrlich, die Wohltaten lassen die Missetaten verschwinden.“ (Sûra 11:114).
Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „... und lasse der Übeltat eine Wohltat folgen, die sie auslöscht!“ (Überliefert von At-Tirmidhî und anderen).
Ein Sünder ist sogar derjenige unter den Menschen, der es am meisten nötig hat, Handlungen des Gehorsams zu verrichten und sie zu mehren, damit Allâh der Mächtige und Erhabene ihm möglicherweise vergibt und verzeiht. Al-Ghazâlî () schrieb in seinem Werk Ihyâ Ulûm Ad-Dîn:
„Die Erklärung dessen, was ein reumütig Umkehrender schleunigst tun muss, wenn ihm mit Absicht und durch überwältigendes Verlangen oder durch plötzliche Überwältigung eine Sünde passiert: Wisse, dass es seine Pflicht ist, Buße zu tun, zu bereuen und sich damit zu beschäftigen, über eine Wohltat nachzudenken, die ihr entgegengesetzt ist, so wie wir die Methode dafür schon erwähnten. Unterstützt ihn die Psyche nicht dabei, sich fest zum Unterlassen [der Sünde] zu entschließen, weil die Lust überwiegt, so hat er eine der Pflichten nicht erfüllen können. Doch ist es nicht korrekt, dass er auch die zweite Pflicht unterlässt, nämlich die Missetat mit der Wohltat abzuwenden, damit diese sie auslöscht, so dass er zu denen gehört, die eine rechtschaffene Handlung mit einer schlechten vermischt haben.“
Gemeint ist also Folgendes: Dass jene Leute es unterlassen, den Qurân mit dem Argument zu lesen, dass sie Musik hören, ist ein nichtiges Argument. Vielmehr ist es ihre Pflicht, das Hören von Dingen, die Allâh für harâm erklärt hat, zu unterlassen und das zu tun, was Allâh der Erhabene anordnet. Es stimmt nicht, dass ihre Wohltaten durch Sünden vergehen. Denn die Handlungen eines den Glauben Verinnerlichenden werden nur durch Beigesellen zunichte gemacht.
Und Allâh weiß es am besten!