Nach einer Operation austretendes Blut beeinträchtigt das Fasten nicht
Fatwâ-Nummer: 40979

  • Fatwâ-Datum:15-5-2017
  • Bewertung:

Frage

Mein Mann hatte eine Prostata-Operation, es tritt immer noch Blut aus der Harnröhre aus. Manchmal tritt mit dem Blut auch Urin aus (verzeihen Sie bitte!). Er wäscht sich und verrichtet für jedes Gebet die Gebetswaschung. Heute wird er den ersten Tag im Monat Ramadân fasten. Ist dies erlaubt? Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Blutausfluss laut Aussage des Arztes drei bis vier Wochen anhalten wird!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Der Blutausfluss mit oder ohne Urin als Folge der erwähnten Operation hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Fastens. Bei dieser Angelegenheit deines Ehemannes sollte untersucht werden, ob das Fasten möglicherweise seine Krankheit verschlimmert oder seine Genesung hinauszögert! Hierbei kann man sich auf Erfahrungen oder auf Informationen eines vertrauenswürdigen, kenntnisreichen Arztes stützen. Wenn man erfährt, dass dies der Fall ist, darf das Fasten unterlassen werden und er muss die verpassten Fastentage später nachholen. Der Hocherhabene sagt: „[…] Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten) […]“ (Sûra 2:184).

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs