Gebet im Auto in sitzender Haltung Fatwâ-Nummer: 409807
- Fatwâ-Datum:6-9-2021
- Bewertung:
Ich wohne in Frankreich und arbeite von morgens 8.00 bis 17:00 Uhr. Um 7:00 Uhr gehe ich aus dem Haus, doch das Morgengebet beginnt erst um 7:10 Uhr. Nach den Fatwâs ist zwar das zeitliche Vorziehen eines Gebets verboten, aber in der Arbeit oder einem anderen Ort kann ich das Gebet nicht verrichten. Daher bete ich seit Dezember/Januar sitzend im Auto. Ist das verboten? In den anderen Gebetszeiten ist es mir möglich, das Gebet zu Hause zu verrichten, wenn die Zeit früh genug ist. Alle anderen Gebete verrichte ich auch erst, wenn ich wieder zu Hause bin, da ich keinen Platz in meiner Arbeit finde.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Ohne Zweifel macht die Verrichtung des Morgengebets vor seiner Zeit dieses ungültig. Ebenso ist es verboten, die Gebete allesamt zu verschieben, bis man nach Hause kommt. Aus der Frage geht nicht hervor, ob es am Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort gar keine Möglichkeit für das Gebet gibt. Es ist bekannt, dass Tausende Muslime in Frankreich und anderen westlichen Ländern ihre Gebete pünktlich an ihrem Arbeitsplatz verrichten. In diesen Ländern herrscht grundsätzlich die Freiheit, religiöse Riten auszuüben. Keinem wird das Recht auf Gottesverehrung verwehrt und außerdem gibt es Pausenzeiten.
Ein Pflichtgebet sitzend im Auto zu verrichten ist nicht gültig. Das Stehen (Qiyâm) in den Pflichtgebeten ist ein unerlässlicher Pflichtteil (Rukn) und entfällt nur, wenn ein nach der Scharîa gültiger Entschuldigungsgrund vorliegt. Der Fragende hat jedoch keinen Entschuldigungsgrund dargelegt, warum er das Gebet sitzend verrichtet.
Wir legen dem Fragenden ans Herz, Allâh zu fürchten. Verrichte das Gebet in seiner jeweiligen Zeit. Das Gebet muss auf der Liste der Prioritäten ganz oben stehen. Dementsprechend wirst du reichlich Zeit dafür finden.
Und Allâh weiß es am besten!