Ihrâm vor Erreichen des Mîqât (zum Ihrâm vorgeschriebenen Ortes) ist rechtsgültig, aber verwerflich Fatwâ-Nummer: 41145
- Fatwâ-Datum:24-8-2017
- Bewertung:
Wir hatten in diesem Jahr vor, die Umra zu verrichten. Wir sind am Miqât vorbeigefahren, jedoch nicht zum Verrichten des rituellen Gebets ausgestiegen, weil wir nicht wussten, von woher genau wir den Ort betreten sollen. Wir waren in den Ihrâm schon ungefähr 10 Kilometer vor dem Erreichen des Miqât eingetreten. Was haben wir jetzt zu tun?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn ihr am Miqât vorbeigefahren seid, wobei ihr bereits die Ihrâm-Kleidung angelegt hattet, dann ist euer Ihrâm gültig, und ihr seid zu nichts verpflichtet. Das rituelle Gebet, das den Gelehrten zufolge empfohlen ist, zu verrichten, soll vor dem Ihrâm und nicht unbedingt am Miqât verrichtet werden. Dieses Gebet ist empfohlen. Das heißt, man ist nicht sündig, wenn man es nicht durchführt.
Ibn Al-Mundhir sagt: „Die Gelehrten stimmen darin überein, dass derjenige, der vor dem Erreichen des Miqât den Ihrâm verrichtet, als Muhrim (sich im Ihrâm befindend) gilt. Aber der Ihrâm am Miqât ist besser und es ist verwerflich, wenn man in ihn vor dem Erreichen des Miqât eintritt. Dies wurde von Umar und Uthmân berichtet. So waren auch Al-Hasan, Atâ, Mâlik und Ishâq dieser Meinung. Abû Hanîfa meint, dass der Ihrâm am Heimatort besser ist. As-Schâfi'î vertritt die gleiche Meinung der zwei anderen Schulen.“ (Ibn Qudâma: Al-Mughnî).
Und Allâh weiß es am besten!