Manch eine Sünde wird durch aufrichtige reumütige Umkehr zu einer Gnadengabe
Fatwâ-Nummer: 41212

  • Fatwâ-Datum:7-11-2018
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Frage

Durch mich hat ein Junge ein Mädchen kennen gelernt. Dabei hatte ich aber keine schlechte Absicht. Doch die beiden haben außerehelichen Geschlechtsverkehr begangen, und zwar mehrmals, nicht nur ein- oder zweimal. Trifft mich dadurch auch irgendeine Schuld? Es sei beachtet, dass ich es bereue. Tag und Nacht bitte ich Allâh um Vergebung. Ich selbst habe nämlich – Allâh sie Dank! – keinen außerehelichen Geschlechtsverkehr begangen. Habe ich mich also durch das, was ich getan habe, am außerehelichen Geschlechtsverkehr beteiligt?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Jemand, der sich reumütig von einer Sünde abgewandt hat, ist so, als habe er keine Sünde begangen. Allâh der Erhabene sagt:

„Und Ich bin wahrlich vielvergebend für denjenigen, der reumütig umkehrt und glaubt und rechtschaffen handelt und sich hierauf der Rechtleitung folgt.“ (Sûra 20:82).

Und Er sagt auch:

„[...] Allâh liebt die reumütig Umkehrenden, und Er liebt die, die sich reinigen.“ (Sûra 2:222).

Der Erhabene sagt ferner:

„Sag: O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Allâhs Barmherzigkeit/Gnade. Gewiss, Allâh vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Vielvergebende und Barmherzige.“ (Sûra 39:53).

Da du zutiefst bereust, was du getan hast, und Allâh Tag und Nacht um Vergebung bittest, wird Allâh dir wohl vergeben.

Wisse jedoch, dass das, was du begangen hast, eine Sünde oder ein Vergehen ist! Und du kannst es nicht rechtfertigen, indem du sagst, dass du nichts Übles beabsichtigt habest. Denn welches Übel ist schlimmer, als dass jemand sich dafür einsetzt, eine sündhafte Beziehung zwischen zwei jungen Menschen herzustellen, die das Resultat nicht fürchten?! Und welches andere Ergebnis hätte dabei herauskommen können als das, was geschehen ist?! Allein der alleinige gemeinsame Aufenthalt eines fremden Mannes mit einer fremden Frau ist bereits eine Sünde. Und jeder Blick eines von ihnen auf die Schönheiten des anderen und jede gegenseitige Berührung und jeder Genuss, der daraus entsteht, sind allesamt Sünden und Vergehen.

Du hättest Allâh und die Folgen dessen, was du dir selbst angetan hast, fürchten und nicht die Sünden der anderen zu deinen hinzufügen sollen. Und deine Pflicht wäre es gewesen, dich der verwerflichen Tat zu enthalten, statt zum verwerflichen Verhalten aufzurufen, und somit den folgenden Worten des Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) Folge zu leisten:

„Wer von euch etwas Verwerfliches sieht, soll es eigenhändig ändern; sollte er es nicht können, dann mit seiner Zunge; wenn nicht, dann mit seinem Herzen; und dies ist die schwächste Form des Glaubens.“ (Überliefert von Muslim und anderen).

Jetzt musst du allerdings an deiner reumütigen Umkehr festhalten! Denn so manch eine Sünde ist für die Person auf Grund der reumütigen Umkehr, die sie danach verwirklicht hat, zu einer Gnadengabe geworden.

Und Allâh weiß es am besten!

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