Wer seine Absicht von einem Pflichtgebet zum anderen ändert, dessen beide Gebete sind ungültig Fatwâ-Nummer: 41249
- Fatwâ-Datum:21-2-2018
- Bewertung:
As-Salâmu alaikum wa Rahmatu-llâhi wa Barakâtuh! Ich ging zum Nachtgebet in die Moschee. Als die Betenden zum Gebet aufstanden, beabsichtigte ich, die drei Rak'as des Abendgebets zu verrichten. Nachdem ich das Gebet begonnen hatte, erinnerte ich mich. Ich folgte dem Vorbeter und als wir zur vierten Rak'a aufstanden, beabsichtigte ich im Stillen, die vierte Rak'a zu verrichten, um das Nachtgebet zu vollenden. Als der Vorbeter den Friedensgruß sprach, sprach auch ich ihn, verrichtete dann direkt die Niederwerfung auf Grund des Versehens und sprach noch einmal den Friedensgruß. Was soll ich tun?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn du das Gebet mit der Absicht begonnen hast, dass es das Abendgebet sein soll, und hierauf während des Gebets beabsichtigt hast, es zum Nachtgebet zu ändern, so sind beide Gebete ungültig geworden: Das Abendgebet, weil du die Absicht dafür verworfen, und das Nachtgebet, weil du es nicht von Beginn an beabsichtigt hast. Denn wer mit seiner Absicht von einem Pflichtgebet zum anderen Pflichtgebet wechselt, dessen beide Gebete werden ungültig. Der hanbalitische Gelehrte Al-Haddschâwî sagte: „Wenn man mit seiner Absicht von einem Pflichtgebet zum anderen Pflichtgebet wechselt, werden beide ungültig.“
Daher musst du das Nachtgebet nachholen. Dasselbe gilt für das Abendgebet, wenn du es nicht zuvor verrichtet hast.
Und Allâh weiß es am besten!