Rasieren der Haare der Wange und der Unterlippe Fatwâ-Nummer: 41329
- Fatwâ-Datum:7-1-2018
- Bewertung:
Wie sieht der Islâm die Haare, die auf der Unterlippe wachsen? Sie wachsen ja nicht bis zum Kinn?
Ist die Grenze des Gesichts an der Wange alles, was den Knochen des Unterkiefers bedeckt, oder geht es darüber hinaus?
Darf man alles, was über die Grenze des Gesichtes an Gesichtshaaren – wie die Haare auf der Wange – hinausgeht, kürzen oder rasieren? Möge Allah es Ihnen mit dem Besten vergelten!
Aller Lobpreis gebührt Allâh, dem Herrn der Welten, und möge Allah Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Nach den Sprach- und Fiqh-Gelehrten umfasst der Bart die Haare der Wangen und des Kinnes. Die Malikiten erklärten, dass das Rasieren von Haaren der Unterlippe harâm ist. Der malikitische Rechtsgelehrte An-Nafrâwi sagte: "Zur Unterlippenbehaarung: Es ist genauso verboten, sie abzurasieren wie die Barthaare."
Soweit wir wissen, hat kein Gelehrter die Wangenbehaarung als zum Bart gehörig bezeichnet, also ist nichts dagegen einzuwenden, dort wachsende Haare zu entfernen.
Und Allâh weiß es am besten.