Die Erleichterungen auf Grund der Reise sind erst erlaubt, wenn man diese begonnen hat Fatwâ-Nummer: 41516
- Fatwâ-Datum:21-2-2018
- Bewertung:
Ist es erlaubt, die Gebete zusammen zu verrichten, wenn man um 19 Uhr mit dem Flugzeug fliegt und die Zeit des Abendgebets um 17 Uhr und die des Nachtgebets um 18.30 Uhr eintritt? Man muss den Flughafen nämlich zwei Stunden vor dem Abflug aufsuchen. Das Reiseziel sind die Emirate, sodass wir nach dem Nachtgebet und drei Stunden vor dem Morgengebet ankommen.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Der Reisende darf die Erleichterungen auf Grund der Reise erst in Anspruch nehmen, wenn er sie wirklich begonnen und seinen Wohnort verlassen hat. Wenn der Flughafen also weit von seinem Wohnort entfernt liegt, kann man, so Allâh will, die Gebete bedenkenlos am Flughafen zusammen und gekürzt verrichten. Wenn sich der Flughafen innerhalb des Wohnorts befindet, darf man dies nicht tun. In diesem Fall betet man das Abend- und das Nachtgebet jeweils zu seiner Zeit am Flughafen.
Und Allâh weiß es am besten!