Das Gelübde, das vom Besitz einer Sache abhängt, muss erfüllt werden
Fatwâ-Nummer: 41653

  • Fatwâ-Datum:19-11-2017
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Frage

Ich habe an einem Wettkampf teilgenommen und gelobt, die gewonnene Summe für Palästina zu spenden. Mit Allâhs Hilfe habe ich gewonnen, aber wegen neuer Umstände habe ich das Geld gebraucht. Darf ich jetzt das Gelübde sühnen und das Geld nehmen, oder muss ich das Geld spenden, und ist es daher verboten, dass ich es nehme?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Da du gelobt hast, das Geld des Wettkampfes für Palästina zu spenden, musst du das Gelübde erfüllen und das Geld für Palästina spenden. Du darfst daraus keinen eigenen Nutzen ziehen, denn das Gelübde ist gültig und muss erfüllt werden.

 

Der Gelehrte Al-Buhûtî sagt in seinem Werk Kasschâf Al-Qinâ: „Scheich Taqiyyuddîn sagt: Das Gelübde von einer neuen Aneignung abhängig zu machen, dass man beispielsweise sagt: ‚Wenn Allâh mich mit Geld versorgt, so werde ich es oder einen Teil davon spenden‘, ist nach Konsens der Gelehrten gültig. Den Beweis dafür liefern folgende Worte Allâhs des Erhabenen: 'Unter ihnen gibt es manche, die gegenüber Allâh eine Verpflichtung eingegangen sind: Wenn Er uns etwas von Seiner Huld gewährt, werden wir ganz gewiss Almosen geben ' (Sûra 9:75).“ Daher musst du dieses Geld spenden, und es ist verboten, es selbst zu verwenden. Das alles gilt, falls der Wettkampf aus islâmischer Sicht erlaubt war. Wenn er allerdings z. B. Glücksspiel enthält, dann ist das Geld im Grunde genommen harâm und das Gelübde ist verboten und ungültig. In diesem Fall musst du dich dieses Geldes entledigen, und die Palästinenser haben das größte Anrecht auf dieses Geld.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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