Wer gelobt, vor dem Pflichtgebet ein freiwilliges Gebet zu verrichten, aber dieses nach dem Pflichtgebet verrichtet hat Fatwâ-Nummer: 41679
- Fatwâ-Datum:19-11-2017
- Bewertung:
Ich hatte gelobt, mein Leben lang vor jedem Pflichtgebet zwei freiwillige Rak'as als Dank für Allâh zu verrichten. Aber an einem Tag im Monat Ramadân habe ich das Gebet in Gemeinschaft mit meiner Mutter verrichtet, und weil sie es eilig hatte, habe ich die beiden freiwilligen Rak'as vor dem Pflichtgebet nicht verrichtet; aber nach dem Abendgebet habe ich sie nachgeholt. Ist das richtig oder nicht?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Dass du die beiden Rak'as nach dem Pflichtgebet nachgeholt hast, ist richtig, denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer gelobt, Allâh gegenüber gehorsam zu sein, der soll Ihm gehorsam sein!“ (Ein Hadîth von Âischa , überliefert von Al-Buchârî.) Aber du sollst eine Sühne, die einer Sühneleistung für Brechen des Eides gleicht, leisten, weil die Erfüllungszeit des Gelübdes verstrichen ist.
Hier wollen wir die Fragende auf zwei Punkte aufmerksam machen: Erstens: Wenn das Gelübde mit einer Zeit zusammenfällt, zu der das Gebet nicht erlaubt bzw. verpönt ist, dann braucht sie es nicht zu erfüllen. Zweitens: Für sie ist das Gebet in Gemeinschaft keine Pflicht, daher soll sie künftig die Erfüllung des Gelübdes dem Gemeinschaftsgebet vorziehen.
Und Allâh weiß es am besten!