Herstellen von Alkoholika im Laboratorium Fatwâ-Nummer: 41695
- Fatwâ-Datum:11-3-2018
- Bewertung:
Wie sieht der Islâm die Herstellung von Alkoholika im Laboratorium? Ich bin übrigens Student und wenn ich das nicht tue, werde ich möglicherweise weniger Punkte bekommen.
Aller Lobpreis gebührt Allâh, dem Herrn der Welten, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Lieber Bruder, die Herstellung von Alkoholika und die Beteiligung an der Herstellung ist eine der größten von Allâh verbotenen Dinge. Wer sich daran beteiligt, der wird zwangsläufig verflucht.
Denn es steht in Sunan von At-Tirmidhi, Abû Dawûd und Ibn Mâdscha, dass Anas ibn Mâlik sagte: "Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verfluchte im Zusammenhang mit Alkoholika zehn Leute: den Presser, den Empfänger des Ausgepressten, den Ausschenkenden, Träger, denjenigen, zu dem sie getragen werden, die sie zu trinken Gebenden, die Verkäufer, denjenigen, der von ihrem Erlös profitiert, ihre Käufer und denjenigen, für den man sie kauft." (Von Al-Albânî als authentisch eingestuft.)
Jetzt sollte dir klar sein, warum es so gefährlich ist Alkohol herzustellen oder an dessen Herstellung beteiligt zu sein. Du hast von den negativen Auswirkungen auf deine Note gesprochen, das gilt nicht als islâmischer Rechtfertigungsgrund, dessentwegen du etwas Verbotenes tun kannst.
Freilich ist es erlaubt, wenn man Alkohol für die Herstellung einiger Arzneien verwendet und sich auf Notfälle beschränkt.
Nasri Râschid Qâsim erwähnte in seinem Werk Ahkâm An-Nadschâsât: "Wenn die Herstellung von einigen Arzneien von der Mischung mit etwas Alkoholischem abhängt, wobei der Spezialist bestätigt, dass man diese Arznei mit etwas Alkoholischem mischen muss und es keine andere alternative Arznei gibt, ist deren Einnahme in diesem Fall halâl oder wird als ein Notfall betrachtet.
Und Allâh weiß es am besten.