Jemand gelobte, weder zu essen noch zu trinken, bis er mit der Masturbation aufhört
Fatwâ-Nummer: 41786

  • Fatwâ-Datum:19-11-2017
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Frage

Ich studiere in den USA. Ich habe ein Gelübde abgelegt, drei Tage und Nächte nichts zu essen, falls ich wieder masturbiere. Ich habe einige Scheichs hier im Lande gefragt und einige sagten, dass ich eine Sühne leisten muss, wenn ich das Gelübde nicht erfüllen kann. Wie lautet Ihre Meinung?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Dieses Gelübde gilt überhaupt nicht und darf nicht erfüllt werden, denn es handelt sich dabei aus islâmischer Sicht um etwas Verbotenes, da es eine Art Selbstquälerei ist, sich des Essens und Trinkens zu enthalten, womit Allâh der Erhabene nicht zufrieden ist. Und angenommen, man beabsichtigt dadurch eine gehorsame Handlung gegenüber Allâh wie das Dauerfasten, so ist selbst das Dauerfasten im Islâm unerwünscht. Und das Gelübde, etwas Verpöntes zu tun, braucht nicht erfüllt zu werden. Wir wollen dich hier darauf hinweisen, dass Masturbation aus islâmischer Sicht harâm ist, und daher musst du damit aufhören, auch wenn du kein Gelübde dafür ablegst.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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