Den Namen Allâhs oder Qurân-Verse mit beiden Händen schreiben Fatwâ-Nummer: 422497
- Fatwâ-Datum:28-8-2022
- Bewertung:
Wenn ich auf dem Handy tippe, benutze ich beide Hände. Ist das schlimm, wenn ich den Namen Allâhs oder einen Vers aus dem Qurân mit beiden Händen tippe?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist nichts dagegen einzuwenden, den Namen Allâhs des Erhabenen oder etwas aus dem Qurân mit der linken und der rechten Hand zusammen zu schreiben.
Grundsätzlich gilt in allen Dingen, dass sie solange erlaubt sind, bis ein Beleg für ein Verbot vorliegt.
In den „Al-Fatâwâ Al-Kubrâ“ von Schaich Al-Islâm Ibn Taimiyya heißt es: „Die Handlungen der Menschen in Form von Worten und Taten sind zweierlei: Ibâda-Handlungen (Verehrung, Anbetung), mit denen ihre Religion kultiviert wird, und Gewohnheiten, die sie in ihren alltäglichen Angelegenheiten benötigen. Aus den Grundlagen der Scharîa geht hervor, dass Ibâda-Handlungen die Allâh geboten oder erlaubt hat, nur durch die Scharîa belegt werden. Gepflogenheiten sind Handlungen, an welche die Menschen in diesseitigen Angelegenheiten gewöhnt sind und die sie benötigen. Hier gilt grundlegend, dass sie nicht untersagt werden dürfen. Untersagt wird hier nur das, was Allâh und Sein Gesandter verboten haben. Gebeten und verbieten ist etwas, dass Allâh vorgibt?“
Schreiben gehört zu der zweiten Gruppe von Handlungen. Gewohnheiten gelten grundsätzlich als erlaubt.
Und Allâh weiß es am besten!