Urteil über das Schreiben des Qurân während der Prüfung für Menstruierende Fatwâ-Nummer: 42451
- Fatwâ-Datum:12-3-2018
- Bewertung:
Ist es einer Menstruierenden erlaubt, den ehrwürdigen Qurân besonders während der Prüfungen beim Studium zu schreiben?
Aller Lobpreis gebührt Allâh, dem Herrn der Welten, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist für die Menstruierende harâm, den Qurân zu berühren oder zu schreiben.
Der mâlikitische Rechtsgelehrte Al-Charaschi sagte: "Es ist verboten, dass jemand, der sich im Zustand der rituellen Unreinheit befindet, ein arabisches Qurân-Exemplar berührt, wobei das Schreiben der Berührung gleicht, außer der im Buch geschriebene Vers und die Formel "Im Namen Allâhs des Allerbarmers des Allbarmherzigen!" oder einige Qurân-Verse und Ermahnungen in einem Buch."
Wenn sie dies aber dringend tun muss – wie es das Thema der Frage ist –, dann ist nichts dagegen einzuwenden.
Der mâlikitische Rechtsgelehrte Ad-Dusûqî sagte über die Dinge, die während der Menstruation verboten sind: "Und die Berührung eines Qurân-Exemplars, wenn die Frau weder Lehrerin noch Lernende ist. Ist sie Lehrerin oder Lernende, ist es ihr erlaubt, es zu berühren..." Zitatende.
Und Allâh weiß es am besten.