Muss ein Behinderter, der auf Krücken geht, das Freitagsgebet verrichten?
Fatwâ-Nummer: 42844

  • Fatwâ-Datum:28-2-2018
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Frage

Ich bin ein körperlich behinderter junger Mann. Ich bewege mich allein mit Hilfe von Krücken. Muss ich am Gemeinschaftsgebet und am Freitagsgebet teilnehmen? Danke!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Zu den Dingen, die das Nichterscheinen zum Freitagsgebet erlauben, gehört eine schwere Krankheit, die das Gehen zum Gebet unmöglich macht oder zu große Mühe bereitet. Es scheint uns, als ob du mit Hilfe der beiden erwähnten Krücken in der Lage bist, dich zu bewegen. Wenn dir die Bewegung an sich oder auf Grund der Entfernung nicht zu große Mühe bereitet, darfst du dem Freitagsgebet nicht fernbleiben. Wenn dem doch so ist, bist du entschuldigt. Wenn du dich trotzdem bemühst, die Moschee aufzusuchen, um die Belohnung Allâhs zu erlangen, ist dies jedoch besser.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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