An Stelle des gelobten Ochsen ein Kamel zu opfern Fatwâ-Nummer: 43197
- Fatwâ-Datum:20-11-2017
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Ich hatte gelobt, einen Ochsen zu opfern, wenn etwas Bestimmtes passiert. Und es ist tatsächlich passiert, aber mein Vater hat geschlachtet, nicht ich, und er hat ein junges Kamel geschlachtet. Ist mein Gelübde dadurch erfüllt, oder soll ich es noch erfüllen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Falls du keinen bestimmten Ochsen festgelegt hast, dann darfst du irgendein Schlachttier opfern, das genauso viel oder noch mehr kostet als ein Ochse. Imâm An-Nawawî schreibt in seinem Werk Al-Madschmû: „Wenn man ein Schaf gelobt und an dessen Stelle ein Kamel opfert, dann ist es nach Konsens der Gelehrten erlaubt. Muss er aber das ganze Kamel verteilen? Dazu gibt es zwei bekannte Meinungen: Die vorzugswürdige besagt, dass nur ein Siebtel des Kamels verteilt werden muss, während der Rest freiwillig ist. Die zweite Meinung besagt, dass das ganze Kamel pflichtmäßig verteilt werden muss. Wenn wir uns der Meinung anschließen, dass das ganze Kamel verteilt werden muss, dann ist es nicht erlaubt, dass man etwas davon isst, und zwar wenn man der Meinung folgt, dass man von den rituellen Schlacht- und Opfertieren nichts essen darf. Und wenn wir sagen, dass nur ein Siebtel Pflicht ist, dann darf man vom Rest essen, und Scheich Abû Hâmid sagte sogar: Man darf den ganzen Rest essen.“
Wenn man das Opfertier im Gelübde jedoch explizit bestimmt, aber weder Alter noch genaue Eigenschaften bestimmt, ist dann das aus religiöser Sicht geforderte Mindestalter für diese Tierart bindend, oder das Wenigste, das man bei Anbetungshandlungen darbringen kann? Die Malikiten und Schafiiten sind der Meinung, dass die Pflicht dem Wenigsten, das aus religiöser Sicht bei Opfern für diese Tierart verlangt wird, entsprechen soll. Voraussetzung sind also das Mindestalter eines Opfertieres und die Unversehrtheit des Tieres.
An-Nawawî () sagte: „Wenn man sagt: Ich gelobe Allâh ein Kamel, eine Kuh oder ein Schaf, ist es dann eine Bedingung, dass sie das für Opfertiere erforderliche Alter erreicht haben und fehlerfrei sind? Dazu gibt es zwei Meinungen, die der Verfasser samt ihren Beweisen anführt; sie beruhen auf der zuletzt erwähnten Frage, ob das Gelübde sich nach dem aus religiöser Sicht verpflichtenden Mindestmaß dieser Tierart richtet oder nach dem Minimum, das man als eine Handlung der Anbetung betrachten kann. Die vorzugswürdige Meinung besagt, dass es sich nach dem verpflichtenden Mindestmaß richtet, und daher ist es eine Voraussetzung, dass sie das erforderliche Alter erreichen und fehlerfrei sind. Und wenn man sagt: Ich opfere ein Kamel oder eine Kuh, dann gibt es diesbezüglich dieselbe Meinungsverschiedenheit. Der Gelehrte Imâm Al-Haramain sagte: Nach Übereinstimmung der Gelehrten reicht ein junges Kamel nicht aus, denn es heißt nicht Kamel, und das gilt auch für das Kalb, wenn man eine Kuh erwähnt, und für das Lamm, wenn die Rede von einem Schaf ist.“
Dies alles gilt für den Fall, dass man nichts Genaues bestimmt. Wenn man indes eine bestimmte Kuh, einen bestimmten Ochsen oder ein bestimmtes Kamel, jung oder groß gelobt, dann ist man zu dem verpflichtet, was man bestimmt hat. Imâm An-Nawawî () sagte: „Wenn man gelobt, ein bestimmtes Schaf zu opfern, dann muss man es opfern, und wenn man an dessen Stelle ein Kamel opfern will, gilt dies nicht, weil ein Schaf bestimmt wurde und daher nicht ersetzt werden darf, wie etwa, wenn man gelobt, einen bestimmten Sklaven freizulassen. Und Allâh weiß es am besten!“
Es ist hier darauf hinzuweisen, dass man die Erfüllung des Gelübdes beabsichtigen soll und dass unbedenklich ist, wenn man einen anderen wie den Vater oder den Sohn oder andere mit dem Schlachten beauftragt.
Und Allâh weiß es am besten!