Farbrückstände von Blut an der Kleidung nach der Reinigung Fatwâ-Nummer: 43520
- Fatwâ-Datum:20-3-2018
- Bewertung:
Macht die rote Farbe, die am Kleidungsstück nach dessen Reinigung von Blut bleibt, das rituelle Gebet ungültig?
Aller Lobpreis gebührt Allâh, dem Herrn der Welten, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Farbrückstände von Blut auf der Kleidung nach dessen Reinigung sind unbedenklich, wenn es schwierig ist, die Farbe zu beseitigen.
Imâm An-Nawawî sagte: "Es gibt keinen Einwand dagegen, wenn eine Farbe oder ein Geruch, die man nicht beseitigen konnte, bleiben."
Der hanbalitische Rechtsgelehrte Al-Mardâwi sagte: "Es gibt keinen Einwand dagegen, wenn eine Farbe, ein Geruch oder beide bleiben, und zwar nach der renommierten Meinung in der hanbalitischen Rechtsschule."
Und Allâh weiß es am besten.