Gebet in Badebekleidung
Fatwâ-Nummer: 43889

  • Fatwâ-Datum:7-3-2018
  • Bewertung:

Frage

Darf man das Gebet im Bademantel (Badetuch) verrichten? Möge Allâh es Ihnen mit dem Besten vergelten!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wenn die erwähnte Kleidung den gesamten zu bedeckenden Körperbereich (Aura) bedeckt, nicht durchsichtig ist und an sich rein ist, hindert nichts daran, das Gebet in ihr zu verrichten. Anderenfalls ist es nicht erlaubt, weil die Bedeckung des zu bedeckenden Körperbereichs und die Reinheit zu den Bedingungen des Gebets gehören. Der zu bedeckende Körperbereich der Frau im Gebet ist deren ganzer Körper außer dem Gesicht und den Händen.

 

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs