Belohnung und Bittgebete für denjenigen, der Gutes tut Fatwâ-Nummer: 448471
- Fatwâ-Datum:31-8-2022
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Ist es notwendig, Bittgebete zu sprechen für jemanden, der einem einen Dienst erweist? Sollte man diese Bittgebete dann offen sprechen oder eher im Verborgenen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
In den „Sunan“ von Abû Dâwûd wird von Abdullâh überliefert: „Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: ‚Wenn jemand bei Allâh Zuflucht sucht, gewährt ihm Zuflucht. Wenn jemand bei Allâh um etwas bittet, so gewährt ihm. Wenn euch jemand ruft, so antwortet ihm. Wenn jemand euch Gutes tut, so erwidert es ihm. Und wenn ihr nichts findet, mit dem ihr ihn belohnen könnt, so sprecht für ihn Bittgebete, bis ihr seht, dass ihr es ihm vergolten hat“ (sahîh nach Al-Albânî).
Offensichtlich ist eine Gegenleistung für etwas Gutes erwünscht (mustahabb). Wer dazu nicht imstande ist, so ist es mustahabb, Bittgebete zu sprechen für denjenigen, der einem einen guten Dienst erwiesen hat. Wir kennen jedoch keinen (Gelehrten), der hier von einem pflichtmäßigen Bittgebet spricht oder davon, dass man das Bittgebet laut sprechen müsse.
Al-Munâwî fasst in „Faid Al-Qadîr“ den Hadîth folgendermaßen zusammen: „Erbringt eine Gegenleistung eurem Bruder in der Religion, der euch Gutes getan oder Gastfreundschaft oder Ähnliches erwiesen hat.“ Sie sagten: „Gesandter Allâhs, womit sollen wir es ausgleichen?“ Er sagte: „Sprecht Bittgebete für ihn um Segen!“ Dazu schreibt er: „Segen beinhaltet Wachstum und Zunahme an Gutem von Allâh. Im Hadîth wird zwar von einem Mann gesprochen; gemeint sind Menschen allgemein, also auch Frauen. Der Satz (im Hadîth) ‚Wenn man seine Speise isst oder von seinem Trunk zu sich nimmt, dann wird für ihn um Segen gebetet‘ ist im Passiv ausgedrückt, d. h. die Gäste nehmen zu sich von seiner Speise und seinem Trank und dann bitten sie für ihn um segensreiche Zunahme an Gutem (…). Mit Ausgleich bzw. Gegenleistung ist gemeint, dass die Gäste vielleicht nicht imstande sind, ebenfalls mit einer gastfreundlichen Einladung oder Ähnlichem zu reagieren. Vielleicht ist es ihnen aus einem Grund heraus nicht möglich, da es heißt: „Wer euch etwas Gutes tut, gleicht es ihm aus. Und wenn ihr nichts findet, so sprecht für ihn Bittgebete, bis ihr wisst, dass ihr es ihm ausgeglichen habt.‘ In dieser Aussage wird Folgendes als erwünscht herausgestellt: Die gastfreundliche Aufnahme, besonders von Brüdern (bzw. Geschwistern in der Religion; AdÜ), das Befehlen des Guten, die Aneignung von Wissen und das Nachfragen, wenn man etwas nicht verstanden hat; ebenso das Bittgebet um Segen für jemanden, der ein Essen ausgegeben hat, und die größtmögliche Bemühung, mit Ähnlichem als Gegenleistung zu reagieren.“
Und Allâh weiß es am besten!