Entrichte das im Gelöbnis Genannte an die verantwortliche Stelle der Moschee! Fatwâ-Nummer: 45394
- Fatwâ-Datum:21-11-2017
- Bewertung:
Ich habe gelobt, einen Betrag an eine Moschee zu entrichten, habe es aber noch nicht getan, weil es in dieser Moschee keine Spendenbox gibt. Meine Frage lautet: Darf ich diesen Betrag an eine andere Moschee spenden?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Erfüllung des Gelöbnisses ist verpflichtend, wenn es eine fromme Tat ist, weil der Prophet sagte: „Wer gelobt, Allâh zu gehorchen, der soll Ihm gehorchen!“ (Überliefert von Al-Buchârî.)
Es wird so erfüllt, wie es der Gelobende beim Aussprechen des Gelöbnisses beabsichtigt hat. Wenn du somit mit deinem Gelöbnis beabsichtigt hast, für die Angelegenheiten der genannten Moschee zu zahlen, musst du das im Gelöbnis Genannte so entrichten, wie du es beabsichtigt hast. Die Tatsache, dass es in der Moschee keine Box gibt, ist kein Entschuldigungsgrund, der es dir erlaubt, das im Gelöbnis Genannte an eine andere Moschee zu entrichten. Du kannst das im Gelöbnis Genannte an die verantwortliche Stelle der Moschee entrichten, unabhängig davon, ob es eine offizielle oder eine inoffizielle Stelle ist, allerdings unter der Bedingung, dass diese Stelle für ihre Vertrauenswürdigkeit bekannt ist. Wenn sie nicht vertrauenswürdig ist und du nicht in der Lage bist, der Moschee einen Nutzen zu erweisen und um einige Leistungen zu erweitern, dann darfst du es einer anderen Moschee spenden.
Und Allâh weiß es am besten!