Jemand hatte sich für den Haddsch vorbereitet und ist daraufhin verstorben. Was sollen seine Kinder tun?
Fatwâ-Nummer: 45432

  • Fatwâ-Datum:6-8-2017
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Frage

Mein Vater hatte bei der Haddsch-Auslosung gewonnen und sich seinen Reisepass ausstellen lassen, um sich für die Reise zum Pflicht-Haddsch vorzubereiten. Aber er ist wenige Tage, bevor er seine Reise zur Arabischen Halbinsel antreten sollte, verstorben. Wird es ihm als Haddsch angerechnet oder soll ich den Pflicht-Haddsch in seinem Namen verrichten? Bitte helfen Sie mir!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wenn er den Pflicht-Haddsch zuvor nicht verrichtet und Geld hinterlassen hat, mit dem es möglich ist, dass man in seinem Namen den Haddsch verrichtet, dann müsst ihr jemanden unter euch oder jemand anders beauftragen, der den Haddsch in seinem Namen verrichtet. Die Entlohnung dafür wird von der Hinterlassenschaft des Verstorbenen gezahlt, und zwar noch vor der Bezahlung seiner Schulden und der Aufteilung der Erbgüter. Wenn er kein Vermögen hinterlassen hat, mit dem man in seinem Namen den Haddsch verrichten kann, braucht ihr den Haddsch in seinem Namen nicht zu verrichten, es steht euch jedoch frei. Wer in seinem Namen den Haddsch verrichtet, muss bereits für sich selbst den Haddsch verrichtet haben.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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