Waschen und Durchfahren des Barts beim Wudû
Fatwâ-Nummer: 46331

  • Fatwâ-Datum:20-3-2018
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Frage

Wie gehe ich bei einem dünnen Bart beim Wudû vor? Wische ich einfach darüber, wenn ich über das Gesicht wische, oder wird er auf besondere Art gewaschen bzw. fährt man auf besondere Weise mit den Fingern durch den Bart?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Wenn der Bart nicht dicht ist, muss man auch nicht mit den Fingern durch den Bart fahren. Er  muss gewaschen werden und es muss Wasser an die Haut darunter gelangen, genauso wie der Rest des Gesichts. Das Streichen reicht hier nicht aus.

 

Um zu wissen, ob der Bart tatsächlich als dünn gilt, wendet man die Regel an, dass ein normaler Betrachter bei einem normalen Gespräch die Haut unter dem Bart sehen kann. Natürlich unter der Bedingung, dass dieser Betrachter gut sehen kann, also weder kurz- noch weitsichtig ist.

 

Ibn Hadschar Al-Haithamî () schrieb: "die zweite Pflicht der zu waschenden Körperteile ist das vom Gesicht Sichtbare […] und das Barthaar. Beim Wort "Barthaar" bestimmt der Wortbestandteil "Bart" nur, welches Haar gemeint ist, denn der Bart ist das Haar, das an der Stelle der Unterkiefer wächst. Und das Haar des Backenbarts […] und der Übergang zwischen Bart und Kopfhaar, wenn dieser spärlich bewachsen ist, also die Haut bei einem normalen Gespräch deutlich zu erkennen ist. Es muss das Sichtbare davon gewaschen werden, egal ob das Barthaar über die Grenzen des Gesichts hinauswächst oder nicht. Und wenn es so dicht ist, dass man die Haut nicht mehr sehen kann, wäscht man die Bartoberfläche. Das Innere muss beim Mann nicht gewaschen werden, weil dies zu umständlich ist. Bei Frauen und Zwittern muss das innere generell gewaschen werden, egal ob der Haarwuchs dünn oder dicht ist. Jeder Fall unterliegt also einer bestimmten Regel, wenn man die einzelnen Fälle klar unterscheiden kann, ansonsten muss der gesamte Bart gewaschen werden.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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