Das Gelöbnis des urteilsfähigen Jungen ist gültig
Fatwâ-Nummer: 46370

  • Fatwâ-Datum:23-11-2017
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Frage

Ich habe gelobt, eine Umra zu verrichten, wenn Allâh mich versorgt. Dies war, als ich noch ein Kind war. Allâh hat mich wirklich in jungem Alter versorgt und die Heirat ist für mich zu einem der wichtigsten Dinge geworden. Soll ich das Gelöbnis der Heirat vorziehen oder eine Sühne leisten oder die Ehe aufschieben?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wenn du im Kindesalter gelobt hast, du also noch kein erwachsener Mann warst, dann ist das Gelöbnis nicht gültig, es sei denn, du warst zu dieser Zeit unterscheidungsfähig und hast die Bedeutung frommer Handlungen verstanden. Dann ist es erwünscht, es zu erfüllen, weil das Gelöbnis des urteilsfähigen Heranwachsenden gültig ist und es ihm beliebt, es zu erfüllen.

 

Wenn du allerdings bereits ein erwachsener Mann warst, musst du es erfüllen und die Umra verrichten, wenn das geschehen ist, was du dir vorgestellt hast, nämlich das Erlangen der Versorgung.

 

Allâh der Erhabene sagt: „Hierauf sollen sie… ihre Gelübde erfüllen ...“ (Sûra 22:29).

 

Und der Erhabene sagt ferner: „Sie erfüllen das Gelübde und fürchten einen Tag, dessen Übel sich wie im Flug ausbreitet.“ (Sûra 76:7).

 

Der Prophet sagte: „Wer gelobt, Allâh zu gehorchen, der soll Ihm gehorchen! Und wer gelobt, Allâh gegenüber zu sündigen, der darf Ihm gegenüber nicht sündigen!“ (Überliefert von Al-Buchârî.)

 

Die Zeichen der Geschlechtsreife sind das Ausscheiden von Samenflüssigkeit, das Wachsen von harten Haaren im Schambereich oder das Erreichen des 15. Lebensjahres.

 

Was den Vorzug der Umra oder der Heirat betrifft: Wenn du nicht das Geld hast, um beide Ausgaben zusammen zu decken, dann musst du die Heirat vorziehen, wenn du dich nach der Heirat sehnst und die Versuchung fürchtest. Wenn nicht, ziehst du die Umra vor.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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