Sollte man eine Frau, deren Ehre man verletzte, um Verzeihung bitten, oder genügt es, Bittgebete für sie zu verrichten? Fatwâ-Nummer: 47244
- Fatwâ-Datum:18-2-2019
- Bewertung:
Ich habe eine Cousine, die eine Waise ist. Zwei oder drei Jahre, bevor ich mich Allâh reuevoll zuwandte, versuchte ich sie anzulocken und wagte es des Öfteren, sie zu berühren und zu umarmen, ohne dass sie damit einverstanden war. Ich umarmte sie beispielsweise kurz, während sie dies ablehnte; oder ich berührte ihre Brust beziehungsweise einen Teil ihres Körpers, obwohl sie dies ablehnte. Später unterließ ich dies. Nach einiger Zeit wandte ich mich Allâh in aufrichtiger Reue zu und erinnerte mich an diese Angelegenheit. Nun wurde dieses Mädchen verlobt. Und da sie eine Waise ist, befürchte ich, dass ich ihr etwas schuldig bleibe. Bin ich dazu verpflichtet, sie um Verzeihung für mein Handeln zu bitten, oder sollte ich dieses Thema überhaupt nicht ansprechen, um sie nicht zu verletzen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Reue bedeutet, dass man von einer Sünde zum Gehorsam gegenüber Allâh dem Hocherhabenen zurückkehrt. Man sollte wissen, dass Allâh der Hocherhabene gemäß Seiner Aussage: „…Allâh liebt die Reumütigen, und Er liebt die, die sich rein halten.“ (Sûra 2:222) die Reue liebt, dass diese gemäß Seiner Aussage: „…Wendet euch alle reumütig Allâh zu, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (Sûra 24:31) ein Grund für Wohlergehen ist und dass sie gemäß der Aussage des Hocherhabenen: „O die ihr glaubt, kehrt zu Allâh um in aufrichtiger Reue…“ (Sûra 66:8) für jeden Muslim verpflichtend ist!
Wisse ferner, dass eine aufrichtige Reue Folgendes umfasst: Das Bereuen vergangener Sünden, das Unterlassen derselben aus Furcht und Respekt vor Allâh dem Erhabenen, aufrichtige Entschlossenheit, sie nicht wieder zu begehen, die Wiedergutmachung von Unrecht - sofern der Bereuende Menschen hinsichtlich ihres Blutes, ihres Besitzes oder ihrer Ehre Unrecht zugefügt hat – und das Bitten um Verzeihung von den betroffenen Menschen. Dies gilt gemäß der Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Derjenige, der seinem Glaubensbruder in Bezug auf dessen Ehre oder etwas anderes Unrecht zugefügt hat, soll sich davon befreien (ihn um Verzeihung bitten), bevor es weder Dinar noch Dirham gibt! Verfügt er über eine rechtschaffene Handlung, so wird von dieser entsprechend des Unrechts genommen. Falls er über keine verzeichneten guten Handlungen verfügt, wird von den schlechten Taten seines Gefährten genommen und ihm aufgelastet.“ (Überliefert von Al-Buchârî).
Demnach musst du dich bei diesem Mädchen vom Unrecht lösen, sofern dies möglich ist und nicht die Gefahr einer Verlockung besteht. Sprich: Du musst sie noch heute – also im Diesseits – auf Grund der Verletzung ihrer Ehre um Verzeihung bitten, bevor es am Tag der Auferstehung weder Dinar noch Dirham gibt! Wenn die Menschen ihre Rechte nicht jetzt erhalten, werden sie sie am Tag der Auferstehung in Form von verzeichneten guten Taten erhalten oder Missetaten loswerden, wie der erwähnte Hadîth besagt. Befürchtest du jedoch, dass für den Fall, dass du sie darauf ansprichst, ein größerer Schaden entsteht, und du ihre Würde verletzt, solltest du dies nicht tun. In diesem Fall genügt es, Bittgebete für sie zu verrichten, für sie um Vergebung zu bitten und als Entschädigung für dein schlechtes Verhalten ihr gegenüber wohltätig zu sein. Ferner solltest du häufig rechtschaffene Werke verrichten, denn diese lassen wahrhaftig schlechte Handlungen vergehen!
Und Allâh weiß es am besten!