Gelöbnis an die Fähigkeit zu binden
Fatwâ-Nummer: 47281

  • Fatwâ-Datum:23-11-2017
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Frage

Ich habe ein Gelöbnis abgelegt, in dem ich sagte: „Ich gelobe, für Allâh das und das zu fasten, wenn ich in der Lage sein sollte, eine gewisse Sache zu bewerkstelligen, durch die ich in der Lage bin, Personen, die ich kenne, zu helfen.“ Ich hatte die Idee, etwas Bestimmtes zu bewerkstelligen und kann mich jetzt nicht mehr daran erinnern, ob ich sie im Gelöbnis erwähnt habe oder ob ich gesagt habe, dass Er es wüsste und ich es nicht erwähnen bräuchte. Wenn ich nun eine Sache bewerkstellige, um damit diesen Personen zu helfen, es aber eine andere Sache ist als die, die ich im Sinn hatte, aber dasselbe Ergebnis bringt, nämlich die Hilfe dieser Personen, muss ich es dann erfüllen oder nicht?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wer ein Gelöbnis an das Geschehnis einer bestimmten Sache bindet, muss sein Gelöbnis erfüllen, wenn das daran Gebundene geschieht. Al-Buchârî und andere überlieferten nämlich von Âischa , dass der Prophet sagte: „Wer gelobt, Allâh zu gehorchen, der soll Ihm gehorchen!...“

 

Es reicht für die Bestimmung des Gelöbnisses die Absicht des Gelobenden, weil die Absicht den allgemeinen Wortlaut beschränkt und das Allgemeine spezialisiert. Al-Buchârî und Muslim überlieferten in ihren jeweiligen Sammlungen authentischer Hadîthe, dass der Gesandte Allâhs sagte: „Die Handlungen basieren einzig und allein auf den Absichten und jeder Person steht nur das zu, was sie beabsichtigt hat.“

 

Wer daher gelobt, diese oder jene Tat zu verrichten, die ihn Allâh näherbringt, wenn er in der Lage ist, bestimmten Personen auf eine bestimmte Weise zu helfen, der muss das Gelobte erfüllen, wenn er zu dem in der Lage ist, was er festgelegt hat.

 

In deiner Sache musst du dich auf deine Absicht und dein Ziel besinnen. Wenn du nur das, was du festgelegt hattest, und nichts anderes beabsichtigt hast, dann brauchst du das Gelobte nicht zu erfüllen, außer wenn das daran Gebundene an sich geschieht. Wenn du nur den Nutzen dieser Personen beabsichtigt hast und es bestimmt hast, weil es dir lediglich als das Beste erschien, dann musst du somit dein Gelöbnis erfüllen. Denn zu den Grundsätzen der islâmischen Gesetzgebung gehört - worin fast alle Gelehrten übereinstimmen -, dass die Dinge den Absichten folgen.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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