Strafe am Tag der Auferstehung erfolgt im Ausmaß und in der Weise, wie Allâh es möchte Fatwâ-Nummer: 47976
- Fatwâ-Datum:20-2-2019
- Bewertung:
Wie erfolgt die „gleichwertige“ Vergeltung für diejenigen, die böse Taten verrichten? Und wie wird die Strafe des Höllenfeuers um ein Vielfaches vermehrt sein, wo doch niemand im Diesseits etwas Gleichartiges gesehen hat?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Abrechnung der guten und der schlechten Taten ist eine Angelegenheit Allâhs, über die einzig bekannt ist, dass dem Menschen dabei kein Unrecht widerfährt. Allâh der Hocherhabene mehrt ihm - aus Seiner Gunstbezeigung heraus - die Belohnung für die Verrichtung rechtschaffener Werke und verzeichnet ihm - aus Seiner Gerechtigkeit heraus - für eine begangene schlechte Tat (lediglich) eine schlechte Tat.
Dies bedeutet, dass demjenigen, der eine gute Tat verrichtet, beim Abwiegen der Taten deren Zehn- bis Siebenhundertfaches oder sogar noch weit mehr zusteht! Demjenigen, der hingegen eine schlechte Tat begeht, wird bei der Abrechnung lediglich eine einzige schlechte Tat angerechnet usw.
Überwiegen die guten Taten eines Menschen, so wird er von Allâh belohnt und geehrt, und verdient die Annehmlichkeit, die Allâh für ihn in der ewigen Wohnstätte vorbereitet hat. Dies ist wahrhaftig nichts Weiteres als eine Gunstbezeigung von Allâh, da Allâh der Hocherhabene keinerlei Nutzen an den vom Menschen verrichteten guten Taten hat. Überwiegen seine schlechten Taten, so verdient er die Strafe, die Allâh für die Sünder unter Seinen Geschöpfen vorbereitet hat. Die Gleichsetzung der vom Menschen begangenen schlechten Tat und jener, die bei der Vergeltung vorhanden ist, erfolgt als Zählung und Messung und nicht als Strafe und Qual. Die Strafe und die Qual erfolgen vielmehr in dem Ausmaß und in der Art und Weise, wie Allâh es möchte und entsprechend dem Grad des Ungehorsams des Menschen Ihm gegenüber für angemessen hält.
Der Hocherhabene sagt: „…euch wird nur das vergolten, was ihr zu tun pflegtet.“ (Sûra 52:16).
Ferner sagt Er: „Heute wird keiner Seele irgendein Unrecht zugefügt. Und euch wird nur das vergolten, was ihr zu tun pflegtet.“ (Sûra 36:54).
Er sagt weiterhin: „…‚Wird euch denn etwas anderes vergolten als das, was ihr zu tun pflegtet?‘“ (Sûra 27:90).
Wisse außerdem, dass jenseitige Angelegenheiten nicht an diesseitigen Angelegenheiten gemessen werden, es sein denn, man versucht sie dem Verstand näherzubringen!
Und Allâh weiß es am besten!