Wurden Menschen für Alkoholtrinken in der Prophetenzeit verflucht?
Fatwâ-Nummer: 484540

  • Fatwâ-Datum:19-5-2024
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Frage

Ist folgende Geschichte wahr? Der Prophet ließ einen Mann wegen Weintrinkens auspeitschen und als ein Mann aufstand und diesen Mann verfluchte, sagte der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Verflucht ihn nicht, denn bei Allâh, ich weiß nur, dass er Allâh und Seinen Gesandten liebt.“ Wie können wir diese Aussage mit der anderen verbinden, nach der er die Weintrinker verfluchte. Und wie passt das dazu, dass die Liebe zu Allâh es erfordert, Ihm nicht ungehorsam zu sein?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Der Hadîth wird tatsächlich im „Sahîh Al-Buchârî“ überliefert und zwar von Zaid bin Aslam. Dieser berichtet von seinem Vater und dieser von Umar ibn Al-Chattâb: „Zur Zeit des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) gab es einen Mann namens Abdullâh, der den Spitznamen Himâr trug. Er brachte den Gesandten Allâhs häufig zum Lachen. Der Prophet ließ ihn auspeitschen, weil er trank. Eines Tages wurde er (wieder) gebracht und er befahl, ihn auszupeitschen. Da sagte jemand von den Leuten: ‚Allâh, verfluche ihn! Wie oft wird er gebracht!‘ Da sprach der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): ‚Verflucht ihn nicht, denn, bei Allâh, was ich von ihm weiß, ist, dass er Allâh und seinen Gesandten liebt.‘“

Was das Verfluchen des Weintrinkers (allgemein) betrifft, so wird dies in den „Sunan Abû Dâwûd“ erwähnt. Ibn Umar sagte: Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Allâh hat den Wein verflucht und seinen Trinker, seinen Käufer, den, der ihn auspresst, und den, der ihn auspressen lässt, den, der ihn trägt und den, für den er getragen wird.“

Dies ist ein allgemeiner Fluch, der nicht die Verfluchung einer bestimmten Person beinhaltet. Es ist hier so wie bei allen anderen Texten, in denen Strafe angedroht wird. Es kann sein, dass bei einer bestimmten Person der Grund für die Bestrafung wegfällt, so wenn jemand bereut oder andere gute Taten besitzt, die seine Sünde löschen o. a.

Ibn Taimiyya schreibt in „Madschmû Al-Fatâwâ“: „Im ‚Sahîh Al-Buchârî‘ wird unter Berufung auf Umar die Geschichte von Himâr berichtet, der wiederholt Alkohol trank und deswegen vom Propheten ausgepeitscht wurde. Als ihn einer der Prophetengefährten verfluchte, sagte er: ‚Verfluche ihn nicht, denn er liebt Allâh und Seinen Gesandten.‘ Auch sagte er: ‚Einen Mu‘min zu verfluchen, ist wie ihn zu töten‘ (Al-Buchârî, Muslim). Gleichzeitig aber ist belegt, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) den Wein und den Weintrinker verfluchte. Es steht also fest, dass er einmal den Weintrinker im Allgemeinen verfluchte und gleichzeitig wird in einem authentischen Hadîth verboten, eine bestimmte Person zu verfluchen. Dies ist so wie bei den Texten, die allgemein eine Bestrafung androhen, so z. B. beim Verzehr des Besitzes von Waisenkindern, beim Ehebrecher und beim Dieb. Wir dürfen also mit diesen Texten nicht allgemein gegen eine bestimmte Person bezeugen und sagen, dass sie im Höllenfeuer sei, weil die eine Erfordernis mit einer anderen (die vorzuziehen ist) im Widerspruch stehen kann: Dies können Reue sein oder gute Taten, welche die Sünde löschen, oder Heimsuchungen, welche die Tat sühnen oder eine angenommene Fürsprache (am Tag der Auferstehung) oder weiteres, wie wir es an anderer Stelle dargelegt haben.“

 

Wenn man in Sünde fällt, muss nicht die Liebe zu Allâh vollständig aus dem Herzen des Mu‘mins verschwinden. Die Liebe nimmt vielmehr im Ausmaß der Sünde ab. Ibn Taimiyya hat dies in folgender Regel ausdrückt: „Die Liebe zu Allâh erfordert es, das zu lieben, was Allâh an Pflichten liebt. Denn der Erhabene sagt: ‚Sag: Wenn ihr Allâh liebt, dann folgt mir. So liebt euch Allâh und vergibt euch eure Sünden‘ (Sûra 3:31). Dem Gesandten zu folgen, gehört zu den größten Pflichten, die Allâh der Erhabene seinen Anbetern aufgetragen hat und für sie liebt. Nicht dem Gesandten zu folgen, ist das, was Allâh am meisten verabscheut. Wer in seiner Behauptung, Allâh zu lieben, aufrichtig ist, der folgt unter allen Umständen Seinem Gesandten. Allâh und Sein Gesandter müssen ihm lieber sein als alle anderen. Sünden vermindern diese Liebe zu Allâh entsprechend, doch sie beseitigen diese Liebe nicht, solange diese im Herzen verankert ist und die Sünden nicht aus Heuchelei getätigt werden. Von Umar ibn Al-Chattâb wird im ‚Sahîh Al-Buchârî‘ der Hadîth über Himâr berichtet, der Wein trank. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ließ an ihm die Hadd-Strafe vollstrecken, und als das mehrfach vorkam, verfluchte ihn ein Mann. Doch der Gesandte sagte: ‚Verfluche ihn nicht, denn er liebt Allâh und Seinen Gesandten.‘ Hier liegt ein Hinweis dafür, dass es uns verboten ist, jemanden speziell zu verfluchen, auch wenn er ein Sünder ist, wenn er Allâh und Seinen Gesandten liebt. Die vorgeschriebene Liebe macht die Ausführung der Pflichten erforderlich und die wünschenswerte Liebe macht die Ausführung dessen erforderlich, was wünschenswert ist. Sünden beeinträchtigen diese Liebe. Das ist die Bedeutung der Aussage von As-Schiblî, als er über die Liebe befragt wurde und er anführte, was eine Dienerin sang: „Ungehorsam bist du zu Gott und behauptest, Ihn zu lieben − unmöglich ist dies und ein hässlicher Vergleich. Wenn deine Liebe aufrichtig wäre, würdest du Ihm gehorchen − denn folgsam ist der Lebende dem, den er liebt.‘ Dies entspricht der Aussage des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): ‚Kein Unzüchtiger begeht Unzucht und ist in dem Augenblick, wo er unzüchtig ist, ein Mu‘min. Kein Dieb stiehlt und ist in dem Augenblick, wenn er stiehlt, ein Mu‘min. Und er trinkt keinen Wein und ist Mu‘min, während er trinkt.‘“

 

Und Allâh weiß es am besten!

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