Wohltaten vorhalten und andere verletzen
Fatwâ-Nummer: 486694

  • Fatwâ-Datum:20-5-2024
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Frage

Ich habe nach langer und anstrengender Bemühung ein Auswahlverfahren gewonnen, Al-Hamdu lillâh. Dann tauchte mein Cousin auf und meinte, dass sein Freund der Grund für meine Anstellung gewesen sei. Dabei ist er in der Familie bekannt für seine Lügen und als jemand, der einem gerne Vorhaltungen macht, damit man ihm dankt, und als jemand, der sich verstellt. Er und seine Familie verbreiteten überall die Nachricht, dass er der Grund für meine Anstellung sei. Das verletzt mich sehr und lässt mich daran denken, die Stelle zu kündigen.
Ich fühle mich sehr bedrängt und kann gar nicht aufhören, ständig daran zu denken. Wie soll ich mit dieser Person umgehen?

Antwort

 

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Nach dem Hadîth von Abû Dharr (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) ist es verboten, Wohltaten vorzuhalten (Al-Mann): „Drei sind es, die Allâh am Jüngsten Tag nicht anspricht und nicht anschaut, die er nicht reinigt und denen eine schmerzhafte Strafe ist.“ Der Gesandte Allâhs sprach das dreimal, und Abû Dharr sagte: „Sie gehen zugrunde und erleiden Verlust! Und wer sind diese, Gesandter Allâhs?“ Er sagte: „Wer seine Kleider (aus Hochmut) herabhängen lässt, wer (eine Wohltat) anderen vorhält und wer seine Waren mit einem lügnerischen Schwur anpreist“ (Muslim).

Ibn Hazm sagte: „Es ist nicht erlaubt, jemandem das vorzuhalten, was man an Gutem getan hat, außer wenn jemand viel Gutes getan hat und trotzdem schlecht behandelt wird. So jemand darf seine guten Taten anführen.“

Al-Qurtubî (Allâh erbarme sich seiner) meint in seinem Tafsîr: „Al-Mann ist die Erwähnung einer Wohltat, in dem Sinne, dass man sie aufzählt und den anderen zurechtweist, so wenn man sagt: ‚Ich habe dir Gutes erwiesen, dich unterstützt o. ä.‘ Manche meinten: Al-Mann ist es, darüber zu reden, was man jemandem gegeben hat, bis das den Empfänger erreicht und man ihn damit ärgert. Al-Mann gehört zu den großen Sünden. Im ‚Sahîh Muslim‘ und anderen Quellen ist belegt, dass so jemand zu den drei Menschen gehört, die Allâh (am Tage der Auferstehung) nicht ansieht, sie nicht reinigt und denen eine schmerzhafte Strafe ist. An-Nasâî berichtet unter Berufung auf Ibn Umar, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: ‚Drei Personen wird der (Allâh) am Tag der Auferstehung nicht ansehen: Wer gegenüber seinen Eltern ungehorsam ist, eine Frau, die versucht, Männern ähnlich zu sein und ein Dayyûth (wen es nicht stört, dass seine weiblichen Angehörigen Unzucht treiben). Und drei kommen nicht ins Paradies: Wer gegenüber seinen Eltern ungehorsam ist, der gewohnheitsmäßige Trinker und wer einem vorhält, was er gegeben hat (Al-Mannân).‘ In einigen Varianten bei Muslim heißt es: ‚Al-Mannân ist derjenige, der nichts gibt, außer dass er es jemandem vorhält.‘ Jemanden beleidigen, fluchen und sich beschweren ist noch allgemeiner als Al-Mann. Al-Mann ist zwar nur ein Teil von Beleidigungen, es wird aber eigens erwähnt, weil es so häufig auftritt. Ibn Zaid sagte: ‚Wenn du denkst, dass bereits dein Gruß jemandem schwerfallen könnte, dem du etwas geschenkt hast, so grüße ihn (besser) nicht.‘“

Das Gesagte gilt für jemanden, der Vorhaltungen macht und dabei ehrlich war. Was aber jemanden anbelangt, der Al-Mann betreibt und dabei noch lügt, der hat Vorhaltungen, Lüge und Beleidigung verbunden. Nehmen wir davor Zuflucht bei Allâh dem Erhabenen! So jemandem rät man gut zu und macht ihm die Schwere seines Verhaltens klar. Wenn er nicht aufhört, so sind Geduld und Vergebung besser. Es ist erlaubt, seine Lügen zu dementieren und ihn in Gegenwart derer bloßzustellen, vor denen er sich mit etwas brüstet, das er nicht getan hat.

Die Stelle aufzugeben, die Allâh dir gegeben hat, macht jedoch keinen Sinn. Das hätte mehr Schaden als Nutzen, besonders dann, wenn du diese Stelle nötig hast.

Und Allâh weiß es am besten!

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