Lehrmeinungen der Fiqh-Gelehrten über die beste Zeit für das Fadschr-Gebet Fatwâ-Nummer: 489475
- Fatwâ-Datum:23-2-2025
- Bewertung:
Ich bete täglich das Fadschr-Gebet in der Moschee, Al-Hamdu lillâh. Aber die Verantwortlichen dieser Moschee verzögern die Iqâma um mehr als 25 Minuten, und der Imâm verlängert das Gebet beträchtlich. Wenn wir das Gebet beenden, ist es schon dabei, Tag zu werden. Ist das Gebet in dieser Moschee gültig, oder sollte ich die Moschee wechseln? Dazu sei gesagt, dass dies die nächstgelegene Moschee zu meinem Haus ist.
Möge Allâh es Euch mit dem Besten vergelten!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Sunna sieht vor, dass das Morgengebet in der Ghalas-Zeit zu verrichten ist. Die Ghalas-Zeit ist, wenn sich das Licht des Morgens mit der Dunkelheit der Nacht mischt. Das ist die Lehre der drei Imâme Mâlik, as-Schâfiî und Ahmad. Die Hanafiten meinen, dass es wünschenswert sei, das Fadschr-Gebet vom Beginn seiner Zeit auf die Zeit zu verschieben, wenn es hell wird.
In der Fiqh-Enzyklopädie heißt es hierzu: „Die Mehrheit der Fiqh-Gelehrten ist der Meinung, dass es vorzüglicher ist, das Morgengebet in der Ghalas-Zeit zu verrichten als es bis zur Isfâr-Zeit (Helligkeit vor Sonnenaufgang) hinauszuzögern. Dies stützt sich auf das Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): ‚Die beste Tat ist das Gebet zum Beginn der Zeit.‘ Die Hanafiten sagten, dass es wünschenswert ist, das Fadschr-Gebet bis zur Isfâr-Zeit hinauszuzögern.“
Allerdings wird bei den Hanafiten das Gebet nicht so lange aufgeschoben, bis es zweifelhaft ist, ob man es noch zu seiner Zeit verrichtet hat oder aufgrund des Sonnenaufgangs die Zeit bereits verstrichen ist.
In der Fiqh-Enzyklopädie heißt es: „Az-Zailaî sagte: ‚Man darf es nicht so lange hinauszögern, bis Zweifel über den Sonnenaufgang aufkommen, sondern man betet es in der Isfâr-Zeit, so dass man es immer noch mit der erwünschten Rezitation nachholen könnte, falls es (aus einem anderen Grund) ungültig würde.“
Wenn also die Verantwortlichen dieser Moschee das Gebet vor dem Sonnenaufgang verrichten, wird es als ein Gebet zu seiner (richtigen) Zeit angesehen. Es schadet dabei nicht, wenn sich schon Licht am Himmel ausgebreitet hat − auch wenn es vorzüglicher wäre, das Gebet am Anfang seiner Zeit zu verrichten.
Falls sie es aber beten, nachdem die Zeit durch den Sonnenaufgang bereits verstrichen ist, so ist das nicht erlaubt. Du darfst das Gebet nicht verschieben, bis die Zeit verstreicht. Es ist vielmehr deine Pflicht, es in der von der Scharîa definierten Zeit zu beten, weil Allâh sagt: „Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben“ (Sûra 4:103). Über diese Aussage („zu bestimmten Zeiten“) berichtet Qatâda, dass Ibn Mas‘ûd sagte: „Das Gebet hat eine Zeit wie die Pilgerfahrt“ (sahîh; At-Tabarî unter Berufung auf Abdurrazzâq).
Authentische Belege deuten darauf hin, dass es vorzuziehen ist, das Morgengebet früh zu verrichten, sobald man sich sicher ist, dass die Zeit eingetreten ist und man das Gebet in der Ghalas-Zeit verrichtet. So wird es vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) nachweislich berichtet und so wird es seitdem verrichtet.
Und Allâh weiß es am besten!