Verrichtung des Gebets, wenn man alle drei Wochen verreist
Fatwâ-Nummer: 490459

  • Fatwâ-Datum:20-5-2024
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Frage

Ich bin in Litauen wohnhaft, aber zur Arbeit in Deutschland eingeteilt worden. Daher muss ich ungefähr alle drei Wochen von Stadt zu Stadt reisen. In drei Monaten wieder ich wieder nach Litauen zurückkehren. Soll ich die Gebete verkürzen und zusammenlegen, weil ich mich auf Reise befinde, oder wie normal beten?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wenn du dich in dem Land oder der Stadt deines Reiseziels länger als vier Tage aufhältst, so gelten die Erleichterungen des Kürzens, des Fastenbrechens u. a. nicht mehr − nach der Ansicht der Mehrheitsgelehrten. Diese Erleichterungen dürfen nur auf dem eigentlichen Weg deiner Reise angewandt werden. Wenn du dich dann am Ziel deiner Reise niederlässt, gelten für dich die Regeln für Ansässige, solange die Situation so ist, wie du sie beschrieben hast.

Zur Darstellung der von uns bevorzugten Auffassung der Reisedauer, die die Erleichterungen für die Reise aufheben, siehe Fatwâ 115280.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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