Innovation bei Methoden ist keine verbotene Neuerung
Fatwâ-Nummer: 490600

  • Fatwâ-Datum:23-2-2025
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Frage

Fällt der Wasserhahn unter die Kategorie der religiösen Neuerung, weil dies ja nicht der Art und Weise entspricht, auf die der Gesandte (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) seine Waschung vorgenommen hat?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Eine verbotene Neuerung (Bid‘a) in der Religion ist etwas, das in die Aqîda-Vorstellungen oder Ibâda-Handlungen (Gottesverehrung) eingeführt wurde und das keine Grundlage in der Scharîa hat.

Ibn Radschab Al-Hanbalî definierte eine Bid‘a in „Dschâmi Al-Ulûm wa Al-Hikam“ mit den Worten: „Mit Bid‘a ist gemeint, was in der Religion neu eingeführt wurde, aber in der Scharîa keinen Ursprung hat, der darauf hindeutet: Was aber eine Grundlage in der Scharîa besitzt, die darauf hindeutet, so ist das keine Neuerung im Sinne der Scharîa, auch wenn man sprachlich hierfür das Wort Bid‘a verwendet.“

Was die Mittel anbelangt und das, was durch die Entwicklung der Industrie in Gebrauch kommt und ein Ergebnis von solchen Erfindungen darstellt, die den Menschen die Lebensführung erleichtern, so ist eine solche Innovation sogar wünschenswert: z. B. Autos und Flugzeuge. Bei manchen Industriezweigen kann dies sogar obligatorisch sein, wie bei der Verteidigungsindustrie. Wäre es vernünftig zu sagen, dass eine Flugreise zur Verrichtung der Haddsch eine Bid‘a ist?

 

Die Benutzung eines Wasserhahns für die Waschung gehört zu den Mitteln, genauso wie ein Auto benutzt wird, um zum Gebet in die Moschee zu gelangen. Ein Mittel, das bei der Durchführung einer Ibâda hilft, gehört nicht selbst in den Bereich der Ibâda, sondern es erleichtert diese. Deshalb müssen wir zwischen Innovationen (Ibdâ) bei den Mitteln und Neuerungen (Bid‘a) in der Ibâda unterscheiden. Innovationen bei den Mitteln sind erwünscht, während Neuerungen in den Ibâda-Handlungen tadelnswert sind. Ibâda-Handlungen sind auf eine bestimmte Weise festgelegt (tauqîfî): Allâh wird nur so angebetet, wie er es in Seinem Buch und in der Sunna Seines Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) dargelegt hat. Jede Angelegenheit, worüber es keinen eindeutigen Text aus der Scharîa gibt, ist eine Bid‘a, wenn man sie ausführt und meint, sich damit Allâh annähern zu können. Dies folgt aus dem Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wer etwas in dieser unserer Sache einführt, was nicht von ihr ist, wird abgelehnt“ (Muslim).

 

Und Allâh weiß es am besten!

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