Gemeinschaftsgebet und Belohnung für Chatm: Die Rezitation des Mitbetenden gilt wie die des Imâms
Fatwâ-Nummer: 490939

  • Fatwâ-Datum:24-10-2024
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Frage

Im Ramadân beende ich während des Tarâwîh-Gebets stets eine vollständige Qurânrezitation (Chatm) zusammen mit dem Imâm. Daher möchte ich wissen, ob das bloße Zuhören bereits als vollständige Qurânlesung gilt, oder ich dafür einen Mushaf brauche und mit dem Imâm zusammen lesen müsste (bzw. vom Handybildschirm ablese). Da diese Lesung mit dem Tarâwîh-Gebet zu Ende ist und ich eine weitere Lesung anschließend vornehmen will, dafür aber keine Zeit bleibt, möchte ich wissen, ob ich diese zweite Qurânrezitation zu Hause machen kann. Wie müsste das aussehen, falls es möglich ist?
Möge Allâh es Euch mit dem Besten vergelten!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wenn ein Muslim die Rezitation seines Imâms im Tarâwîh-Gebet hört und dazu lauscht, erhält er dafür die Belohnung für eine vollständige Lesung des Edlen Qurâns. Ihm steht als Zuhörendem der gleiche Lohn zu, den auch der Imâm für seine Rezitation erhält. Was die (leise) Rezitation eines Mitbetenden während der Rezitation des Imâms betrifft, so ist dies nach der übereinstimmenden Auffassung der Gelehrten − außer bei der Sûra Al-Fâtiha − unzulässig, wie es weiter unten in den Worten von Ibn Taimiyya erwähnt wird. Dies würde nämlich eine Ablenkung vom Zuhören bei der Lesung bedeuten.

Allâh der Erhabene sagt: „Und wenn der Qurân vorgetragen wird, dann hört ihm zu und horcht hin, auf dass ihr Erbarmen finden möget! (Sûra 7:204).“ In „Ihkâm Al-Qurân“ von Bakr ibn Al-Alâ heißt es: „Wer hinter dem Imâm betet, wird in der Frage der Rezitation wie der Imâm beurteilt, weil Allâh, allwürdig und majestätisch ist Er, sagt: ‚Und wenn der Qurân ...‘ (siehe oben). In diesem Wort verknüpft Allâh, segensreich und erhaben ist Er, die Barmherzigkeit, die der Rezitator erhält, mit der, die der Zuhörende und Lauschende bekommt. Denn beide haben befolgt, was ihnen aufgetragen wurde: der Imâm mit seiner Rezitation und der Mitbetende mit seinem Zuhören und Lauschen.“

Ibn Taimiyya schreibt hierzu in „Madschmû Al-Fatâwâ“: „Allâh, gepriesen sei Er, sagt: ‚Und wenn der Qurân vorgetragen wird, dann hört ihm zu und horcht hin, auf dass ihr Erbarmen finden möget!‘ Ahmad sagte: ‚Die Leute (d. h. Gelehrten) sind sich einig, dass dieser Vers im Zusammenhang mit dem Gebet herabgekommen ist. In einer Sahîh-Überlieferung von Abû Mûsâ heißt es, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sprach: ‚Der Imâm wurde dazu bestimmt, dass ihm gefolgt wird. Wenn er den Takbîr (Allâhu Akbar) sagt, so sagt auch Allâhu Akbar. Wenn er rezitiert, so lauscht. Wenn er (wieder) den Takbîr sagt und in die Verbeugung geht, sagt auch den Takbîr und geht in die Verbeugung. Der Imâm macht die Verbeugung vor euch und auch hebt er den Kopf vor euch. Und so gleicht dies jenes aus (d.h. ihr verzögert jede Bewegung um einen kurzen Moment hinter dem Imâm; AdÜ).‘ Dieser Wortlaut wurde auch im Hadîth von Abû Huraira überliefert und Muslim erklärte, dass dies authentisch ist.
Allâh und Sein Gesandter (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) haben befohlen, dass dem Imâm zugehört wird, wenn er rezitiert. Der Prophet machte dies zu einem Bestandteil des Befolgens eines Imâms. Wer ihm nicht zuhört, der ist dem Imâm nicht gefolgt. Weil er durch das Zuhören den Nutzen der Rezitation erfährt, erhält der Zuhörer den gleichen Lohn wie der Rezitator selbst. Dies wird dadurch belegt, dass alle (Gelehrte) darin übereinstimmen, dass der Mitbetende nicht zusätzlich mit dem Imâm liest (wenn dieser laut rezitiert) und zwar bei allem, was über die Fâtiha hinausgeht. Wäre es nicht so, dass er durch das Zuhören den Lohn der Rezitation erhält, dann wäre es ja besser, alleine für sich zu rezitieren als dem Imâm zuzuhören. Und da er durch das Zuhören den gleichen Lohn wie der Rezitator (Imâm) erhält, ist es eben nicht nötig, selbst zu rezitieren. Darin würde kein Nutzen liegen, sondern vielmehr ein Nachteil, weil er dadurch von dem obligatorischen Zuhören abgelenkt wurde.“

Die vollständige Qurânrezitation (Chatm) im Ramadân ist nicht notwendigerweise auf eine einzige Rezitation beschränkt. Es ist durchaus erlaubt, im Ramadân mehrere solcher Rezitationen abzuschließen. Je nach innerer Hingabe, Einsatz und Energie weisen die Menschen hier verschiedene Grade auf: „(…) und darum sollen die Wettbewerber wettkämpfen“ (vgl. Sûra 83:26).

In Ibn Radschabs „Latâif Al-Ma‘ârif fîmâ li-Mawâsim Al-Âmm min Al-Wadhâ‘if“ heißt es: „Einige der rechtschaffenen frühen Muslime pflegten die Lesung des Qurâns im Nachtgebet des Ramadâns (Qiyâm) einmal in drei Nächten abzuschließen, andere in sieben Nächten (unter diesen war Qatâda) und einige in zehn Nächten (darunter Abû Radschâ Al-Utâridî). Die frühen Muslime pflegten im Ramadân den Qurân im Gebet und auch außerhalb davon zu rezitieren. Al-Aswad las den Qurân (vollständig) alle zwei Nächte im Ramadân. An-Nachaî tat dies besonders in den letzten zehn Nächten des Ramadân und in den anderen Monaten in drei Nächten. Qatâda schloss immer in sieben Tagen eine Qurânrezitation ab und im Ramadân in drei; in den letzten zehn Tagen (des Ramadâns) aber in jeder Nacht. Schâfiî leistete im Ramadân sechzig Chatm (vollständige Rezitationen), die er außerhalb des Gebets las. Von Abû Hanîfa wird Ähnliches berichtet.“

Zur Frage, wie eine solche Rezitation neben dem Zuhören des Imâms vorgenommen wird: Bitte Allâh um Hilfe und bemühe dich, täglich eine bestimmte Zeit für die Lesung eines Dschuz (30. Teil des Edlen Qurâns) zu reservieren, so dass du innerhalb eines Monats einmal den gesamten Qurân gelesen hast. In diesem Sinne könntest du dir täglich auch zwei Dschuz vornehmen, um zwei Chatm zu vervollständigen.

Und Allâh weiß es am besten!

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