Wer gelobt, zwei Tage für die Rezitation des Qurân zu bestimmen
Fatwâ-Nummer: 49392

  • Fatwâ-Datum:23-11-2017
  • Bewertung:

Frage

Wie ist derjenige zu beurteilen, der gelobt, zwei Tage für die Rezitation des Qurân zu bestimmen? Ich habe eigentlich gedacht, dass es eine Bid'a sei, einen bestimmten Tag für die Rezitation des Qurân zu reservieren.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Die Rezitation des Qurân ist jederzeit erwünscht. Wenn jemand nur zwei Tage für die Rezitation reserviert und dies bedeutet, dass er an den anderen nicht rezitiert, dann ist dies verpönt, weil er gelobt, etwas Erwünschtes zu unterlassen. In diesem Fall ist es für ihn erwünscht, die Sühne eines Schwures zu leisten und die Rezitation des Qurân zu jeder Zeit anzustreben, je seinem Vermögen entsprechend. Wenn er aber die Rezitation an diesen beiden Tagen gelobt, ohne in seinem Gelöbnis zu beabsichtigen, an den anderen Tagen nicht zu rezitieren, dann spricht nichts dagegen und er muss sein Gelöbnis erfüllen, weil es ein Gelöbnis einer frommen Tat ist. Dies gilt nicht als verbotene Bestimmung, weil er die Rezitation an diesen beiden Tagen durch das Gelöbnis verpflichtend gemacht hat und es an den anderen Tagen nicht verboten hat.

 

Übrigens ist das Gelöbnis von Grund auf verpönt. Wir möchten hier darauf hinweisen, dass der Gelobende, wenn das Gelöbnis der ersten Vermutung entspricht und dazu führt, dass er das vergisst, was er vom Qurân auswendig gelernt hat, es brechen, die Sühne eines Schwures dafür leisten und an den anderen Tagen der Woche rezitieren muss, um das zu bewahren, was er vom Buch Allâhs auswendig gelernt hat. Das Vergessen des Qurân durch Nachlässigkeit stellt nämlich eine Sünde dar, manche Gelehrte sehen es sogar als große Sünde an. Der Gelehrte Ibn Taimiya sagt in Fatâwâ Ibn Taimiya: „Das Vergessen des Qurân ist eine Sünde. Ibn Hadschar sagt in Fath Al-Bârî: Die früheren frommen Muslime hatten verschiedene Meinungen über das Vergessen des Qurân, manche von ihnen sahen es als große Sünde an. Abû Ubaida überlieferte von Ad-Duhhâk Ibn Muzâhim die Aussage eines Prophetengefährten: Jedem, der den Qurân erlernte und ihn hierauf vergaß, ist dies auf Grund einer Sünde geschehen, die er begangen hat, weil Allâh der Erhabene sagt: ‚Und was immer euch an Unglück trifft, es ist für das, was eure Hände erworben haben. Und Er verzeiht vieles.‘ (Sûra 42:30)“

 

Das Vergessen des Qurân ist eine der schwersten Angelegenheiten. Die Gelehrten beziehen sich unter anderem auch auf den von Abû Dâwûd und At-Tirmidhî überlieferten Hadîth von Anas, der auf den Propheten zurückzuführen ist: „Mir wurden die Sünden meiner Gemeinschaft präsentiert. Ich habe keine gewaltigere Sünde gesehen als eine Sûra des Qurân, die einem Mann gegeben wurde und der sie daraufhin vergaß.“ Die Überlieferungskette des Hadîthes ist allerdings leicht schwach.

 

Ibn Abû Dâwûd überlieferte in Form eines Mursal-Hadîthes (also mit unterbrochener Überlieferungskette) auf anderem Wege folgenden Wortlaut: „Wie großartig ist doch der Träger des Qurân und wie schlimm ist der, der ihn vernachlässigt!“

 

Abû Al-Âliya überliefert die Aussage eines Prophetengefährten: „Wir haben es zu den gewaltigsten Sünden gezählt, dass ein Mann den Qurân erlernt und daraufhin ihm gegenüber nachlässig ist, bis er ihn vergisst.“ Die Überlieferungskette dieser Aussage ist hasan.

 

Ibn Sîrîn überliefert mit einer authentischen Überlieferungskette: „Sie verabscheuten den, der den Qurân vergaß, und urteilten hart über ihn.“

 

Weiterhin ist von Abû Dâwûd von Sa'd ibn Ubâda die Aussage des Propheten überliefert: „Wer den Qurân rezitiert und ihn hierauf vergisst, der begegnet Allâh als Verstümmelter.“ Die Authentizität dieses Hadîth ist ebenfalls in der Kritik.

 

Dieser Meinung sind unter den Schafiiten Abû Al-Makârim und Ar-Rûyânî. Sie berufen sich darauf, dass das Abwenden von der Rezitation zur Folge hat, dass man den Qurân vergisst. Und ihn zu vergessen deutet darauf hin, dass man ihm keine Aufmerksamkeit schenkt und ihn vernachlässigt.

 

Al-Qurtubî sagte: „Wer den Qurân oder einen Teil von ihm auswendig lernt, der hat im Vergleich zu dem, der ihn nicht auswendig gelernt hat, eine höhere Stufe. Wenn er dieser Stufe in der Religion nicht gerecht wird, bis er sich von ihr losreißt, hat er es verdient, dafür bestraft zu werden. Das dauernde Lesen des Qurân zu unterlassen, führt dazu, dass man zur Unwissenheit zurückkehrt. Und die Rückkehr zur Unwissenheit nach dem Wissen ist etwas Schlimmes.“

 

Und Allâh weiß es am besten!

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