Einem Angestellten das Gehalt zu verwehren ist ein Grund für Allâhs Missfallen Fatwâ-Nummer: 49396
- Fatwâ-Datum:21-2-2019
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Wie lautet das Urteil über einen Verantwortlichen, der einem Angestellten die Zusatzbesoldung verwehrt? Und wie lautet das Urteil über jemanden, der zwischen jemandem, der arbeitet, und jemandem, der nicht arbeitet, keinen Unterschied macht? Ist er ein Unterdrücker?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Falls damit gemeint ist, dass der Arbeiter eine Zusatzarbeit verrichtete, und der Verantwortliche ihm hierauf seinen Lohn nicht gab, gilt zweifellos, dass dieses Verhalten verboten ist und bedeutet, dass man Menschen unterdrückt und ihnen ihre Rechte verwehrt. Dies ist eine große und schwerwiegende Sünde, besonders gegenüber Schwachen, wie beispielsweise Lohnempfängern usw.
Abû Huraira überlieferte vom Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), dass Allâh sagt: „Dreien werde Ich am Tag der Auferstehung feindselig gegenüberstehen: Jemandem, der ein Versprechen gibt und es hierauf nicht einhält; jemandem, der einen freien Menschen verkauft und dessen Erlös verzehrt; und jemandem, der einen Lohnempfänger anstellt, alles von ihm abverlangt und ihm seinen Lohn nicht gibt.“ (Al-Buchârî).
Hinsichtlich des zweiten Teils der Frage ist uns nicht ganz klar geworden, was damit gemeint ist. Als Antwort sagen wir dennoch, dass Allâh der Hocherhabene wahrhaftig anordnet, gerecht zu sein und den Menschen ihre Rechte zu geben. Er sagt: „Allâh gebietet Gerechtigkeit, gütig zu sein…“ (Sûra 16:90).
Zweifellos ist es gerecht, wenn man jemanden, der ausgezeichnet handelt, belohnt, und jemanden, der schlecht handelt, bestraft. Allâh der Hocherhabene sagt über den gerechten König Dhû Al-Qarnain: „Er sagte: ‚Was nun jemanden angeht, der Unrecht tut, so werden wir ihn strafen; hierauf wird er zu seinem Herrn zurückgebracht, und Er straft ihn dann mit entsetzlicher Strafe. Was aber jemanden angeht, der glaubt und rechtschaffen handelt, für den wird es als Lohn das Beste geben, und Wir werden ihm von unserem Befehl etwas sagen, was Erleichterung bringt.‘" (Sûra 18:87-88).
Jeder, der Verantwortung für andere Menschen hat, ist dazu verpflichtet, Gerechtigkeit und Güte unter ihnen walten zu lassen, sich den Schwachen unter ihnen zu erbarmen und den Wohltätern bei ihren Problemen zu helfen.
Und Allâh weiß es am besten!