Über die Religion ohne Wissen sprechen: eine große Sünde, die durch Reue getilgt wird
Fatwâ-Nummer: 495154

  • Fatwâ-Datum:27-10-2024
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Frage

Ich habe mit einigen Freunden diskutiert und gesagt, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) Dichtung verboten habe. Dabei habe ich unabsichtlich „Dichter“ gesagt. Als ich merkte, dass ich falsch lag, habe ich mich in Tauba (Reue) an Allâh gewendet. Lastet auf mir weiterhin eine Sünde?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Solange du in Tauba reumütig zu Allâh dem Erhabenen umgekehrt bist, wenn du ohne Wissen über Seine Religion gesprochen hast, obliegt dir nichts weiter − so Allâh will. Allâh, gepriesen und erhaben ist Er, ist verzeihend und barmherzig. Er nimmt die Reue Seiner Anbeter an und vergibt die schlechten Taten.

Dies ist die eine Sache. Andererseits wird vom Gesandten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) gar nicht überliefert, dass er Dichtung (Poesie) insgesamt verboten hätte. Er untersagte die Übertreibung darin, falls man sich damit von weitaus Nützlicherem ablenkt. Muslim berichtet in seinem „Sahîh“ von Abû Sa‘îd Al-Chudrî, dass er sagte: „Als wir mit dem Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) unterwegs in Al-Ardsch waren, tauchte ein Dichter auf, der rezitierte. Darauf sagte der Gesandte Allâhs: ‚Nehmt den Teufel hinfort (oder: packt den Teufel), denn es ist besser, dass ein Mann seinen Bauch mit Eiter füllt, der ihn zerstört, als mit Poesie.‘“

Imâm An-Nawawî meint im Kommentar zum „Sahîh Muslim“: „Dies bedeutet, dass Poesie von einem Besitz ergreift und sich seiner bemächtigt, so dass er vom Qurân, von anderen Scharîa-Wissenschaften und dem Gedenken Allâhs des Erhabenen abgelenkt wird. Dies ist zu tadeln bei allen Gedichten. Wenn jedoch der Qurân, der Hadîth und andere Scharîa-Wissenschaften bei ihm in seinem Leben das Übergewicht haben, so liegt kein Schaden darin, daneben auch etwas an Dichtung auswendig zu lernen, weil er ja nicht sein Inneres mit Poesie angefüllt hat. Und Allâh weiß es am besten. Einige Gelehrte schlossen aus diesem Hadîth, dass Poesie insgesamt, ob wenig oder viel, makrûh (verpönt) sei, selbst wenn darin keine unanständigen Aussagen enthalten seien. Sie folgern dies aus dem obigen Wort „Nehmt den Teufel hinfort“. Die Gelehrten insgesamt meinen jedoch, dass Dichtung zulässig sei, solange keine Obszönitäten o. ä darin vorkommen, und sagten: Sie (die Poesie) ist eine Rede, deren Gutes darin gut ist und deren Hässliches hässlich ist.
Dies ist die zutreffende Ansicht, denn auch der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hörte Gedichte und ließ Dichtung rezitieren. Er befahl Hassân in Gedichten die Götzendiener zu schmähen. Seine Gefährten rezitierten Gedichte in seiner Gegenwart auf Reisen und anderswo. Auch die Kalifen, und die Imâme unter den Prophetengefährten und die Tugendhaften unter den frühen Muslimen rezitierten Gedichte und niemand sprach dahingehend eine generelle Kritik aus. Sie lehnten es nur ab, wenn Tadelnswertes darin vorkam, also Unanständiges oder dergleichen.
Der Grund, weshalb der Prophet den Mann, dessen Gedichtrezitation er vernahm, als Schaitân bezeichnete, ist möglicherweise, dass er ein Kâfir war oder die Dichtung ihn völlig ergriffen hatte.“

Und Allâh weiß es am besten!

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