Rechtsnorm dafür, während des Gebetsrufs mit dem Muezzin zu sprechen
Fatwâ-Nummer: 50386

  • Fatwâ-Datum:15-10-2017
  • Bewertung:

Frage

Darf man den Gebetsrufer während des Gebetsrufs unterbrechen und mit ihm über etwas (Dringendes) reden?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Dass du mit dem Muezzin redest, hat zur Folge, dass er redet, was manche Gelehrte als bedenkenlos ansehen. Andere nannten als Bedingung die Notwendigkeit und andere sehen es grundsätzlich als unerwünscht an. Imâm As-Schâfi'î schrieb in Al-Umm: „Ich mag das Reden während des Gebetsrufes nicht, wenn es keinen Nutzen für die Menschen hat. Und wenn er redet, gilt es nicht als Gebetsruf.“ Und er sagte: „Und es ist mir lieber, dass der Muezzin erst spricht, wenn er seinen Gebetsruf beendet hat. Wenn er während seines Gebetsrufes redet, wiederholt er den Teil des Gebetsrufes, den er vor dem Gespräch gerufen hat, nicht, egal was er gesagt hat.“

 

Im Werk Musannaf von Ibn Abû Schaiba steht: „Von Al-Hasan und Al-Haddschâdsch ist von Atâ überliefert, dass sie beide es als bedenkenlos ansahen, dass der Muezzin während seines Gebetsrufes redet.“ Und er sagte: „Qatâda sah dies als bedenkenlos an und tat es möglicherweise auch, sprach also während des Gebetsrufes.“

 

Ibn Abû Schaiba berichtete ferner, dass Al-Muzanî, Ibn Sîrîn und As-Scha'bî es als verpönt ansahen. Die Malikiten sehen es sogar als verpönt an, den Muezzin mit dem Friedensgruß zu begrüßen, weil er daraufhin zurückgrüßt und somit den Gebetsruf unterbricht. Wie verhält es sich also erst bei etwas anderem als dem Friedensgruß?

 

Daher solltest du nicht mit dem Muezzin reden, wenn dies dazu führt, dass dir der Gebetsrufer antwortet. Wenn eine Notwendigkeit besteht, dann ist es nicht verpönt, solange sich die Worte auf das Notwendige beschränken.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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