Lieder nachsingen, deren Text ein Gelöbnis oder einen Schwur beinhaltet
Fatwâ-Nummer: 50728

  • Fatwâ-Datum:29-4-2018
  • Bewertung:

Frage

Ist es ein bindender Schwur oder ein Gelöbnis, das man erfüllen muss, wenn man Lieder nachsingt, deren Text ein Gelöbnis oder einen Schwur beinhaltet?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wenn man Lieder, deren Texte ein Gelöbnis oder einen Schwur beinhalten, mit der Absicht nachsingt, nur den Text mitzusingen, ist man zu nichts verpflichtet. Wenn man aber bei der Aussprache des Schwures oder Gelöbnisses diese auch beabsichtigt, ist der Schwur oder das Gelöbnis bindend. Dasselbe gilt, wenn man eine Aussage des Unglaubens oder des Frevels wiedergibt, wenn dies islâmisch vertretbar ist (wie etwa im Unterricht, um zu erklären, dass dies Kufr ist). Der Mensch wird nur seiner Absicht entsprechend zur Verantwortung gezogen.

Und Allâh weiß es am besten!

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