Wie ist der Haddsch einer Frau zu beurteilen, die einen Mann verfluchte, der sie sexuell belästigte? Fatwâ-Nummer: 51613
- Fatwâ-Datum:7-8-2017
- Bewertung:
Ich habe dieses Jahr den Haddsch verrichtet – gelobt sei Allâh! Am letzten Tag, es geschah vor dem Abschieds-Tawâf (Umschreiten der Ka'ba), kehrte ich von der Haram-Moschee zurück, als ein Mann kam und mich belästigte. Er legte seine Hand auf mein Gesäß, nicht aus Versehen, sondern absichtlich. Ich drehte mich zu ihm um und verfluchte und beleidigte ihn, woraufhin er mich auch beleidigte. In diesem Moment schämte ich mich und dachte mir, wie so etwas am reinsten und sakrosanktesten Ort der Welt geschehen kann? Seither und bis jetzt befürchte ich, dass sich meine Reaktion auf meinen Haddsch ausgewirkt haben könnte. Bitte helfen Sie mir, Ruhe zu finden!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Jemanden zu beleidigen bedeutet, ihn zu beschimpfen und über seine Ehre in einer Weise zu reden, die ihn bloßstellt. Einen Muslim grundlos zu beleidigen, ist durch Konsensus dieser Gemeinschaft harâm, weil der Prophet sagte: „Den Muslim zu beleidigen ist eine Freveltat ...“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.)
Wenn er allerdings so handelt, dass er eine Beleidigung verdient, ist es bedenkenlos, ihn so zu beleidigen, wie er es verdient, damit es ihn von seiner Verfehlung abbringt. Da diese Person deine Rechte verletzt hat, ist es rechtens, ihn zu beleidigen und zu tadeln, indem du zu ihm beispielsweise sagst „Du hast keine Scham“ oder „Du hast kein Benehmen“ etc.
Es ist indes falsch, ihn zu verfluchen, da die überwiegende Meinung der Gelehrten besagt, dass es nicht erlaubt ist, eine bestimmte Person zu verfluchen, selbst wenn er etwas zu Verfluchendes begeht. Dies gilt erst recht, wenn diese Person nichts begangen hat, was durch das islâmische Recht verflucht wird. Wir kennen nämlich keinen Beweis, dass die Belästigung einer Frau durch einen Mann den Fluch folgen lässt.
Möge Allâh der Erhabene dir also vergeben, solange du dies getan hast, weil du deine Ehre zu schützen wolltest oder weil du nicht wusstest, dass es harâm ist, eine bestimmte Person zu verfluchen. Wisse, dass sich die Gelehrten darüber einig sind, dass es deinen Haddsch nicht ungültig werden lässt, selbst wenn du dich im Ihrâm-Zustand des Haddsch befindest! So gilt dies also erst recht, wenn es nach dem Verlassen des Ihrâm-Zustandes des Haddsch geschehen ist. Es mindert auch nicht die Belohnung deines Haddsch, solange du dafür zu entschuldigen bist, weil du beispielsweise den Fluch unbedacht ausgesprochen hast oder – wie bereits erwähnt – nicht wusstest, dass es harâm ist, eine bestimmte Person zu verfluchen. Wenn du keine Entschuldigung vorzuweisen hast, ist es eine Sünde, die du bereuen und für die du um Vergebung bitten musst.
Und Allâh weiß es am besten!