Darf eine Frau im Ihrâm-Zustand ihren Säugling mit parfümierten Feutchttüchern sauber machen? Fatwâ-Nummer: 51674
- Fatwâ-Datum:7-8-2017
- Bewertung:
Meine Tochter ist ein Jahr alt. Beeinträchtigt es meinen Ihrâm-Zustand während des Haddsch, wenn ich für sie parfümierte Feutchttücher verwende?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Gelehrten sind sich einig darüber, dass man im Ihrâm-Zustand kein Parfüm benutzen darf, weil der Prophet bezüglich des Mannes, der von seinem Reittier totgetreten wurde, sagte: „Und berührt ihn nicht mit Parfüm!“
Es ist also im Ihrâm-Zustand harâm, Parfüm zu benutzen, ganz unabhängig davon, ob am Körper, an der Kleidung oder an Gebrauchsgegenständen etc.
Wenn sich eine Person im Ihrâm-Zustand parfümiert oder mit etwas Parfümierten einreibt etc. und sich des Verbotes bewusst ist, ist sie zu einer Ersatzleistung verpflichtet. Und die Ersatzleistung besteht in diesem Fall wahlweise aus dem Fasten dreier Tage, dem Speisen sechs Bedürftiger oder dem Schlachten eines Schafes. Wenn sie das Verbot nicht kannte, es vergessen hatte oder dazu gezwungen war, sündigt sie nicht und braucht auch keine Ersatzleistung zu entrichten. Dies entspricht der schafiitischen und hanbalitischen Rechtsschule. Der Gelehrte Ibn Taimiya hat diese Meinung ebenfalls gewählt.
Wenn die Tücher, die zur Reinigung des Kindes verwandt werden, so parfümiert sind, dass das Parfüm auf die Hand gelangt, ist es harâm, sie zu berühren oder absichtlich daran zu riechen. Wenn man sie im Ihrâm-Zustand berührt, gelten die oben genannten Regeln.
Wir möchten die Fragende noch darauf hinweisen, dass das Parfüm – auch wenn es in diesem Fall harâm ist – den Ihrâm-Zustand nicht beeinträchtigt, sondern nur zu einer Ersatzleistung verpflichtet.
Und Allâh weiß es am besten!