Muss jemand, der aus der Narkose erwacht, die Gebete nachholen?
Fatwâ-Nummer: 51679

  • Fatwâ-Datum:22-10-2017
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Frage

Ich habe im Krankenhaus wegen einer Nierenspende eine Vollnarkose erhalten. Ich wurde vor dem Mittagsgebet in den Operationssaal gebracht und bin erst zum Nachtgebet aus der Narkose erwacht. Dann habe ich das Mittags- und das Nachmittagsgebet sowie das Abend- und das Nachtgebet zusammen und verkürzt verrichtet. Ist dies richtig?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Die Gelehrten haben verschiedene Meinungen darüber, ob derjenige, der aus der Narkose erwacht, die Gebete nachholen muss. Manche sagen, dass er sie nicht nachholen muss, weil er etwas Erlaubtes getan hat und wie jemand geworden ist, der durch Krankheit ohnmächtig wird. Dies ist die Meinung von Muhammad ibn Al-Hasan, dem Gefährten von Abû Hanîfa. Er hat ihn wie denjenigen eingestuft, der ohnmächtig wird.

 

Andere sagen, dass er sie nachholen muss, weil die Ohnmacht durch Menschen verursacht wurde. Dies entspricht der Meinung von Abû Hanîfa. As-Schâfi'î sagte: „Er holt sie nach, weil die Betäubung genauso wie der Alkohol eingestuft wird.“ Diese Aussage ist von An-Nawawî in Al-Madschmû überliefert.

 

Bei den Hanbaliten muss man sie grundsätzlich nachholen, weil sie es sowohl für den Ohnmächtigen als auch für den Betrunkenen als verpflichtend ansehen und sie gleich beurteilen.

 

Der Gelehrte Ibn Al-Uthaimîn () vertrat folgende Meinung: „Wenn er freiwillig ohnmächtig wird, muss er sie nachholen. Und wenn es unfreiwillig geschieht, braucht er sie nicht nachzuholen.“

 

Die Meinung, dass man sie nachholen muss, ist umsichtiger und befreit eher von der Schuld.

 

Der Meinung entsprechend, dass man sie nachholen muss, ist deine Kürzung des Gebets falsch, weil die Kürzung des Gebets nur auf der Reise stattfindet. Daher musst du das Gebet ohne Kürzung wiederholen.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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