Entfernung von Unreinheit: sofort oder später? Fatwâ-Nummer: 52113
- Fatwâ-Datum:12-4-2021
- Bewertung:
Ist die Entfernung von Unreinheit (Nadschâsa) sofort notwendig oder reicht dies später? Gibt es hierzu verschiedene Ansichten?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Entfernung von Unreinheit von der Kleidung oder dem Körper muss nicht sofort erfolgen, außer in zwei Fällen:
1) Wenn man grundlos Körper oder Kleidung mit Unreinheit befleckt hat. Das ist die anerkannte Ansicht unter den Schâfi‘iten, wie es in „Tuhfat Al-Muhtâdsch“ von Ibn Hadschar Al-Haitamî und im diesbezüglichen Kommentar von As-Schirwânî dargestellt wird. Imâm An-Nawawî (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Die Entfernung von Unreinheit, die keine schwere Verschmutzung auf dem Körper verursacht, muss nicht sofort erfolgen. Nur wenn man das Gebet zu verrichten wünscht oder bei ähnlichen Handlungen, ist dies notwendig, obwohl es erwünscht (mustahabb) ist, dies zügig vorzunehmen. Einige Gelehrte haben es als makrûh bezeichnet, ohne zu unterscheiden, ob es schwerwiegend ist oder nicht. Eine Ausnahme ist Chamr (Wein, Alkohol), denn eine starke Verschmutzung hiermit ist harâm. Dies gilt nach den Mâlikiten. Im Kommentar von Al-Adawî zum „Muchtasar Al-Churaschî“ heißt es: Wenn man die rituelle Reinigung (Tahâra) für den Tawâf oder zum Berühren des Mushafs vornehmen will und sich Unreinheit auf der Hand befindet, so ist deren Entfernung verpflichtend. Wenn er jedoch keine solche Absicht hat, so ist zu fragen, ob ein Entfernen notwendig ist. Schaich Zarrûq hat dies bejaht und damit wäre eine starke Verschmutzung harâm. Andere meinten, es sei nur mustahabb (erwünscht) und eine Verschmutzung lediglich makrûh. Letzteres ist die vorzuziehende Ansicht. All das gilt für Verunreinigungen, die nicht durch Chamr (Alkohol) hervorgerufen wurden, denn eine solche Verschmutzung wäre nach übereinstimmender Ansicht harâm.“
2) Wenn man eine Handlung ausführt, die nicht ohne Entfernung von Verunreinigung erlaubt ist, wie das rituelle Gebet, oder wenn man im Gebet in Kontakt mit Unreinheit kommt, so ist diese unverzüglich zu entfernen.
Und Allâh weiß es am besten!