Einlassen von Katzen in die Moschee Fatwâ-Nummer: 52867
- Fatwâ-Datum:24-10-2017
- Bewertung:
Ist es verboten, Tiere (Katzen) in die Moschee zu lassen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Katzen sind rein und ihr Laufen in die Moschee schadet vom Aspekt der Reinheit her nicht, weil der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Sie sind nicht unrein. Sie gehören zu den mit euch lebenden Männchen und Weibchen.“ (Überliefert von Imâm Mâlik in Al-Muwatta).
Wenn ihr Umherstreunen in der Moschee allerdings stört oder sie ihre Haare verlieren und somit die Moschee verunreinigen, sollte man sie vertreiben.
Dies gilt noch eher, wenn man befürchtet, dass sie ihren Urin oder Kot dort hinterlassen, weil diese beiden unrein sind. In diesem Fall ist es verboten, dass man sie in die Moschee lässt.
Und Allâh weiß es am besten!