Ratschlag für jemanden, der das Gebet unterlässt und Kontakt zu frommen Personen Fatwâ-Nummer: 53085
- Fatwâ-Datum:24-10-2017
- Bewertung:
Der Sohn meiner Schwester ist 35 Jahre alt. Sie wohnen weit weg von uns. Bei einer Familienfeier habe ich entdeckt, dass er nicht mit der Gemeinschaft betete, als die Gebetszeit anbrach. Auf meine Frage hin habe ich herausgefunden, dass er – seiner Aussage nach – seit seiner Geburt noch nie gebetet hat.
Außerdem sagte er, dass er noch nie ein Qurân-Exemplar in der Hand gehabt und den Qurân aus dem Quran-Sender auswendig gelernt habe. Nach meiner Unterhaltung mit ihm betete er mit uns das Abendgebet. Ich fürchte, dass er nach unserer Trennung seine Pflichtgebete nicht verrichtet. Bitte erläutern Sie mir diese Situation! Möge Allâh Sie mit Gutem belohnen!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Dieser junge Mann ist ein Sünder und befindet sich in großer Gefahr, weil er eine Elementarpflicht der Religion, nämlich das Gebet, unterlässt. Die Tatsache, dass er nicht betet und den Qurân aus dem Qurân-Sender auswendig lernt, ist seltsam. Dies können wir nicht genau erläutern. Man muss sich mit ihm zusammensetzen und seine Situation studieren. Dadurch wird sich seine reale Situation zeigen, so Allâh will.
Wir raten dir, ihn zu betreuen, seine Situation zu verfolgen und ihn an fromme Personen zu binden, die ihm dabei helfen, das zu erlernen, was er wissen muss, und ihn auf dem geraden Weg festigen, so Allâh will.
Und Allâh weiß es am besten!