Wozu ist derjenige verpflichtet, der sagt: „Allâhs Fluch sei auf ihm, wenn er das tut!“ Fatwâ-Nummer: 53216
- Fatwâ-Datum:30-4-2018
- Bewertung:
Sehr geehrter Scheich, ist es erlaubt, zu sagen „Allâhs Fluch sei auf mir, wenn ich lüge!“? Ist dies ein Schwur bei jemand anderem als Allah?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allah Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist authentisch überliefert, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Der Gläubige greift niemanden persönlich an, flucht nicht und spricht kein unanständiges oder schmutziges Wort.“ (Überliefert von Al-Bazzâr.)
Die Aussage des Menschen „Allâhs Fluch sei auf ihm, wenn er das tut!“ ist kein Schwur bei Allâh oder jemand anderem als Allâh. Es ist überhaupt kein Schwur. Wer dies bricht, muss keine Sühne leisten. In Minah Al-Dschalîl, der Erklärung zum malikitischen Werk Muchtasar Chalîl, steht: „Wenn jemand zu einer anderen Person sagt, sie sei Jude, Christ, Feueranbeter, Abtrünniger oder der Zorn oder Fluch Allâhs seien auf ihm, wenn er dies tue oder nicht tue, und die Person dies hierauf bricht, ist es kein Schwur.“
In Al-Fatâwâ Al-Hindiyya steht: „Wenn man sagt, Allâhs Fluch sei auf ihm, wenn er dies tut!, Allâhs Strafe sei auf ihm! oder Möge Allâh ihn töten, wenn er dies tut!, ist dies kein Schwur. So steht es in der Fatwâ-Sammlung von Qâdî Chân.“
Die Sühne für einen solchen Ausspruch ist die Bitte um Vergebung.
Und Allâh weiß es am besten!