Man darf das Opfertier nicht von Zakâ kaufen Fatwâ-Nummer: 54515
- Fatwâ-Datum:8-8-2017
- Bewertung:
Wir haben eine Frage zum Opfertier für das Opferfest. Kann ich die Zakâ daran beteiligen oder darf ich es nicht von dem Geld kaufen, das ich für die Entrichtung der Zakâ vorgesehen habe? Ich habe ein Projekt, von dessen Gewinn ich spenden werde, wenn es läuft. Kann ich es ansparen und für das Opfertier verwenden?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Man darf das Opfertier nicht von der Zakâ kaufen, weil die Zakâ nicht das Eigentum der Person ist, die die Zakâ entrichtet, sodass sie sie für den Kauf eines Opfertieres oder einer anderen Sache ausgeben könnte. Vielmehr gehört es den acht Empfangsberechtigten, die im Qurân genannt werden: „Die Almosen (Zakâ) sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allâhs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung von Allâh. Allâh ist Allwissend und Allweise.“ (Sûra 9:60).
Eine ausführliche Darstellung der acht Empfangsberechtigten findet sich n der Fatwa Nr. 27006.
Somit ist es nicht erlaubt, das Opfertier vom Vermögen der Zakâ zu kaufen. Es vom Almosen zu kaufen, das du spendest, wenn du den Gewinn erwirtschaftest, ist erlaubt, solange dieses Almosen für dich nicht auf Grund eines Gelöbnisses verpflichtend geworden ist. Wenn es für dich auf Grund eines Gelöbnisses verpflichtend geworden ist, darfst du dieses Gelöbnis nicht für den Kauf des Opfertieres verwenden, sondern nur für das ausgeben, was du gelobt hast. Das Opfertier wird nur von deinem Geld erworben, nicht von dem Geld, zu dessen Entrichtung du sowieso verpflichtet bist.
Und Allâh weiß es am besten!