Wer im Itikâf ist, darf mit seiner Familie telefonieren Fatwâ-Nummer: 54592
- Fatwâ-Datum:15-5-2017
- Bewertung:
Darf jemand im Itikâf seine Familienangehörigen mit dem Handy anrufen, um sicherzugehen, dass es ihnen gut geht, und um sich zu erkundigen, was sie tun, wenn dies während der Zeit des Itikâf selten geschieht und zwar nicht im Gebetsbereich selbst, sondern beispielsweise in den Räumen, in denen die Gebetswaschung durchgeführt wird?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es gibt nichts daran auszusetzen, dass jemand im Itikâf seine Familie anruft, um sicherzugehen, dass es ihr gut geht, selbst wenn er im Gebetsraum telefoniert. Al-Buchârî und Muslim überliefern in ihren Sammlungen authentischer Hadîthe, dass Safiyya, die Frau des Gesandten, sagte:
„Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) befand sich einst im Itikâf. Eines Nachts kam ich ihn besuchen und redete mit ihm. Daraufhin stand ich auf und ging zurück, wobei auch er mit mir gemeinsam aufstand, um mich zu begleiten...." Somit deutet der Hadîth darauf hin, dass derjenige, der im Itikâf ist, mit seiner Familie sprechen und sich mit ihr unterhalten darf, selbst wenn sie sich innerhalb der Moschee befindet. Ibn Qudâma schrieb in seinem Werk Al-Mughnî:
„Und es ist unbedenklich, dass er mit den anderen spricht, wenn er – also die Person im Itikâf – etwas braucht, und dass er sich mit anderen unterhält.“
Daher gilt: Es ist völlig in Ordnung, die Familie anzurufen, um sicherzugehen, dass es ihr gut geht. Dadurch wird der Itikâf nicht ungültig.
Ansonsten sollte man sich im Itikâf mit Anbetungshandlungen beschäftigen und unwichtige Dingen meiden.
Und Allâh weiß es am besten!