Den Finger in den After zu stecken, um den Stuhlgang durchzuführen, beeinträchtigt das Fasten nicht Fatwâ-Nummer: 54834
- Fatwâ-Datum:21-5-2017
- Bewertung:
Es geht um jemanden, der seinen Stuhlgang nur durchführen kann, indem er seinen Finger in den After steckt. Wird dadurch das Fasten dieser Person ungültig?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die erwähnte Handlung lässt das Fasten nicht ungültig werden, da dabei nichts eingespritzt wird, was in den Magen gelangen könnte. Hinzu kommt, dass dies in den Büchern des Fiqh unter den bekannten und begrenzten Dingen, die das Fasten ungültig werden lassen, nicht angeführt wird.
Und Allâh weiß es am besten!