Wenn man bei der Zakâ Al-Fitr (am Ende des Monats Ramadân) mehr spendet als man muss Fatwâ-Nummer: 55628
- Fatwâ-Datum:7-6-2018
- Bewertung:
Kann ich bei der Zakâ Al-Fitr in meinem Namen sowie im Namen meiner Frau und meiner Kinder mehr spenden, als man spenden muss?
Wird die Zakâ für das Gold von meinem privaten Besitz entrichtet oder vom Besitz meiner Frau? Ich und meine Frau haben übrigens das gleiche Einkommen.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Pflicht für die Zakâ Al-Fitr ist ein Sâ [Hohlmaß an Nahrung; etwa 3,7 l]. Diesen entrichtet der Mann in seinem Namen und im Namen aller, für deren Unterhalt er aufzukommen hat. Und wenn man freiwillige mehr spendet, als man muss, dann ist dies eine noch größere Wohltat. Allâh der Erhabene sagt:
„...Und wer (von sich aus) freiwillig Gutes tut, so ist Allâh Dankbar und Allwissend.“ [Sûra 2:158].
Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten zu diesem Thema.
Die Malikiten sehen es hingegen als verpönt an, bei der Zakâ Al-Fitr mehr als vorgeschrieben zu spenden, und betrachteten dies als eine unerlaubte Neuerung in der Religion.
Der Gelehrte Ad-Dardîr schrieb in seinem Kommentarwerk zu Muchtasar Chalîl:
„Es ist empfehlenswert, dem Sâ [an Nahrung] nichts hinzuzufügen. Ja, es ist sogar unerwünscht, ihm etwas hinzuzufügen. Denn es handelt sich dabei um eine Bestimmung Allâhs. Daher ist ein Zusatz dazu eine verpönte Neuerung, so wie es auch der Fall ist, wenn man bei der verbalen Lobpreisung [Tasbîh] der Anzahl von 33 etwas hinzufügt.“
Die Entrichtung der Zakâ für Gold und anderes ist eine Pflicht für den Eigentümer der Güter, für die die Zakâ zu entrichten ist. Sollte sie vom Besitz eines anderen entrichtet werden, dann steht dem nichts im Wege, wenn sowohl der Entrichtende als auch der, in dessen Namen entrichtet wird, damit einverstanden sind. Wenn du also verpflichtet sein solltest, die Zakâ zu entrichten, und deine Frau sie in deinem Namen entrichten möchte, dann steht dem nichts im Wege. Das Gleiche gilt, wenn sie dazu verpflichtet ist und du sie in ihrem Namen entrichten möchtest.
Und Allâh weiß es am besten!