Haddsch im Namen eines Selbstmörders
Fatwâ-Nummer: 57497

  • Fatwâ-Datum:8-8-2017
  • Bewertung:

Frage

Ist es erlaubt, den Haddsch im Namen einer Person zu verrichten, die durch Selbstmord gestorben ist? Diese Person war bereits in der Pubertät, hat sich allerdings auf Grund von äußerst harten und schweren Familienproblemen, die sie durchlebte, umgebracht. Darf man den Haddsch in ihrem Namen verrichten oder nicht?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Der Selbstmord ist ein äußerst schweres Verbrechen. Trotzdem gilt die Person, die ihn begeht, wenn sie denn Muslim ist, nicht als Kafir. Sie untersteht vielmehr dem Willen Allâhs des Erhabenen und man hofft für sie, dass Er mit ihr barmherzig ist und ihr vergibt. Dies entspricht der Meinung der sunnitischen Gelehrten. Wenn die genannte Person als Muslim gestorben ist, hindert nichts daran, ihr die Belohnung des Haddsch zu schenken. So Allâh will, wird sie ihren Nutzen davon haben.

 

Hinweis: Wenn die genannte Person gestorben ist, nachdem sie in der Lage dazu war, den Haddsch zu verrichten, ist es verpflichtend, in ihrem Namen und von ihrem Nachlass vor der Aufteilung unter den Erben den Haddsch zu verrichten.

 

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs